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Bürgerversammlung in Hellerau

Die Gartenstadt Hellerau ist seit 1992 als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Baugesetzbuch festgelegt. Die besonders wertvolle städtebauliche Eigenart des Gebietes wird dadurch gesichert.
Um die denkmalgerechte Sanierung Helleraus zu unterstützen, stellte das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden 2005 beim Freistaat Sachsen den Antrag um Aufnahme in das Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz". Diesem Antrag wurde entsprochen, so dass in den kommenden 10 Jahren öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen mit Fördermitteln unterstützt werden können.
Am Dienstag, 13. Februar, 18 Uhr laden das Stadtplanungsamt und das beauftragte Unternehmen STEG Stadtentwicklung Südwest deshalb zu einer Bürgerversammlung in die Deutschen Werkstätten Hellerau, Moritzburger Weg 67, Eingang D, Raum „Riemerschmid“ ein. Gemeinsam informieren sie über die bisherigen Untersuchungsergebnisse und Fördermöglichkeiten. Die Hellerauer Bürger haben die Möglichkeit mit der Stadtverwaltung ins Gespräch zu kommen und Anregungen zu geben.
In Anlehnung an Paragraph 141 Baugesetzbuch ist eine genaue Analyse des 150 Hektar großen Areals gefordert, um die vorliegenden Aussagen zu detaillieren. Auch die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zu überprüfen. Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Beteiligung der Bewohner der Gartenstadt Hellerau. Sowohl die Anregungen von Eigentümern und Gewerbetreibenden als auch von Mietern und sonstigen Akteuren werden in diesem Rahmen aufgenommen und bei der Planung berücksichtigt.
Ansprechpartner für alle weiteren Fragen ist das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Telefon 4 88 36 53. Der Sanierungsträger STEG ist unter Telefon 2 55 18 43 zu erreichen.

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