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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/01/pm_048.php 29.05.2015 01:12:48 Uhr 17.07.2024 08:45:52 Uhr

Sturmschäden an geschützten Gehölzen durch Orkan Kyrill

Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden bittet alle Bürger, die durch den Sturm in der vergangenen Woche Schäden an Gehölzen zu verzeichnen haben, diese entsprechend der Gehölzschutzsatzung unter Angabe der Gehölzart, des etwaigen Alters bzw. Stammumfangs in 1 Meter Höhe und der Schadensart (Umsturz, Kronenbruch, starke Schrägstellung seit Sturm und Anhebung des Wurzeltellers) schriftlich mit Belegfoto anzuzeigen. Für Fällungen, die sich nachträglich durch vorgenannte Schadensarten ergeben und damit aus Gründen der Verkehrssicherung nötig sind, brauchen keine Anträge auf Baumfällgenehmigung gestellt werden. Auch hier genügt zur Vereinfachung die Anzeige mit Belegfoto des Schadens. Zur Beurteilung wird empfohlen, eine Fachfirma hinzuzuziehen.

Das Ziel der Gehölzschutzsatzung ist, den Bestand an Großgrün im Stadtgebiet auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Deshalb besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Ersatzpflanzung mit geeigneten standortgerechten Bäumen. Sollten die dazu nötigen Kosten nachweislich nicht durch eine Versicherung gedeckt werden, besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Umweltamt in Form einer Kostenbeteiligung. Ein entsprechender Antrag kann mit der Anzeige gestellt werden. Sowohl das Anzeigeverfahren als auch die Beantragung der Kostenbeteiligung ist bis 28. Februar 2007 befristet.

Eine fachliche Beratung durch den jeweils zuständigen Mitarbeiter für Gehölzschutz/ Bauordnung/ Umweltinspektion (Tel.: 4 88 62 21) ist für den Fall der Kostenbeteiligung erforderlich. Für dringende Rückfragen steht während der Sprechzeiten (Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 sowie 13 bis 18 Uhr) Herr Teller unter den Telefonnummern 4 88 62 48 und 01 74 / 3 39 67 86 zur Verfügung.

Die Gehölzschutzsatzung finden Sie im Internet unter www.dresden.de/satzungen.

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