Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/12/c_032.php 29.05.2015 01:11:53 Uhr 02.12.2024 05:10:05 Uhr |
Städtische Broschüre informiert zur aktiven Bürgerbeteiligung
Die Landeshauptstadt Dresden informiert in einer neuen Broschüre zur aktiven Bürgerbeteiligung. Unter dem Titel „Stadtrecht für jedermann — Bürgerentscheidssatzung“ ist die Publikation ab Mittwoch (20. Dezember) kostenfrei in den Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter, Ortschaften und in den Dresdner Bürgerbüros erhältlich. Das kleine Heft mit der im Sommer diesen Jahres beschlossenen Bürgerentscheidssatzung informiert über das Procedere bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Wer darf einen Einwohnerantrag oder ein Bürgerbegehren unterzeichnen? Zu welchen Themen oder Fragen kann ein Bürgerbegehren überhaupt stattfinden? Wie sollten die Unterschriftenlisten aussehen? Wann kommt es zu einem Bürgerentscheid und was ist bei seiner Durchführung zu beachten? Solche und noch mehr Fragen finden in der Broschüre eine Antwort. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie potenziellen Organisatoren zeigt sie, wie aktive Bürgerbeteiligung überhaupt erfolgreich sein kann.
Die Broschüre wurde vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und vom Einwohner- und Standesamt gemeinsam herausgegeben. Sie erscheint in erster Auflage. Hergestellt wurden 10.000 Stück, die knapp 2.800 Euro
(28 Cent je Stück) kosteten.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden