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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/11/c_070.php 29.05.2015 01:10:38 Uhr 30.11.2024 01:35:59 Uhr

Kein Alkoholverkauf in Spätshops

Neue Polizeiverordnung für die Äußere Neustadt

Mit einer am 1. Dezember in Kraft tretenden Polizeiverordnung für die Äußere Neustadt reagiert die Landeshauptstadt Dresden auf die jüngsten Ausschreitungen insbesondere auf der Alaunstraße.

Nach Einschätzung von Polizei und Ordnungsamt ist der enorme Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit eine wesentliche Ursache der Krawalle. Die dabei Festgenommenen hatten immer hohe Blutalkoholwerte. Deshalb wird es den Betreibern von Schank- und Speisewirtschaften - hierzu gehören auch die sogenannten Spätshops - untersagt, in der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 22 Uhr und 5 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen. Betroffen davon ist allerdings nicht die bisher genehmigte Außengastronomie der Gaststätten, sondern lediglich der Straßenverkauf.

Die Polizeiverordnung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht und gilt bis zum 31. Dezember 2006 in einem Gebiet, das durch folgende Straßen begrenzt wird: Bautzner Straße - Königsbrücker Str. – Bischofsweg – Prießnitzstraße – Bautzner Straße. Verstöße gegen das Alkoholabgabeverbot können mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Weil der Oberbürgermeister nur zeitlich befristete Polizeiverordnungen erlassen darf, soll der Stadtrat demnächst über eine zeitlich unbefristete Polizeiverordnung abstimmen.

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