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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/11/c_060.php 29.05.2015 01:10:28 Uhr 18.09.2024 10:31:07 Uhr

Lohnsteuerkarten 2007 bitte prüfen

Die in den letzten Wochen für 2007 zugestellten Lohnsteuerkarten sollten die Empfänger umgehend überprüfen. Daran erinnert das Einwohner- und Standesamt. Wer noch keine Lohnsteuerkarte für 2007 bekommen hat, wendet sich bitte an die Zentrale Pass- und Meldestelle oder ein Bürgerbüro. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet
5 Euro.
Die Lohnsteuerkarten wurden mit den Daten zum Stichtag 20. September 2006 gedruckt. Danach eingetretene Änderungen, z. B. den neuen Familienstand oder die Geburt von Kindern, tragen die Meldestellen und Bürgerbüros ein.


Mit dem Beschluss des Haushaltbegleitgesetzes 2004 wurde der ehemalige Haushaltsfreibetrag abgeschafft. Dafür wird seit 2005 entsprechend § 24 b Einkommensteuergesetz (EstG) der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 EUR pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) gewährt. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages entsprechen jedoch nicht vollständig denen des ehemaligen Haushaltfreibetrages.

Die Lohnsteuerklasse II wurde im automatisierten Verfahren nur bei denjenigen alleinerziehenden Steuerpflichtigen eingetragen, die bisher eine entsprechende Erklärung/Verpflichtung dazu abgegeben haben.
Wer meint, dass ihm statt der in seiner Lohnsteuerkarte für 2007 eingetragenen Lohnsteuerklasse I die Lohnsteuerklasse II zusteht, wendet sich bitte mit seiner Karte an die Zentrale Pass- und Meldestelle oder ein Bürgerbüro und füllt eine entsprechende Erklärung oder Verpflichtung aus. Liegen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse II vor, wird sie bescheinigt.
Für Kinder über 18 Jahre trägt nur das zuständige Finanzamt die Lohnsteuerklasse II und den Freibetrag ein. Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung stellt die Gemeinde aus, in der das Kind mit der Hauptwohnung gemeldet ist.

Das Informationsheft für Arbeitnehmer „Lohnsteuer — Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“ wurde auch in diesem Jahr nicht aufgelegt. Die betreffenden Informationen stellt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen im Internet unter www.smf.sachsen.de, Rubrik Steuern/Steuerinformationen/Einkommenssteuer/Lohnsteuer bereit.
Fragen dazu beantworten auch das Finanzamt sowie die Meldestellen und Bürgerbüros.

Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger, alle für das Kalenderjahr 2006 ausgestellten Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer für das abgelaufene Kalenderjahr 2006 benötigt werden, an das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Sie werden zur Ermittlung der anteiligen Lohn- und Einkommenssteuer benötigt, die der Stadt zustehen. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Stadt.
Rückfragen:
www.Finanzamt-Dresden-I.de,
www.Finanzamt-Dresden-II.de,
www.Finanzamt-Dresden-III.de

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