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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/11/c_034.php 29.05.2015 01:09:55 Uhr 30.11.2024 01:44:11 Uhr

Gedenktage als Zeiten der Ruhe achten

An den drei Gedenktagen im November —
19. November (Volkstrauertag),
22. November (Buß- und Bettag) und
26. November (Totensonntag) —
gelten besondere Schutzvorschriften. Daran erinnert das Ordnungsamt die Gastwirte und Betreiber von Spielhallen.

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Sächs.GVBl. vom 20. November 1992) von 3.00 bis 24.00 Uhr nicht erlaubt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11.00 Uhr nicht gestattet.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt wird sich auf entsprechende Kontrollen vorbereiten.

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