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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/10/c_001.php 29.05.2015 01:08:19 Uhr 16.08.2024 05:46:51 Uhr

Der Oberbürgermeister gratuliert – Jubilare können Veröffentlichung ihrer Namen widersprechen

Der Oberbürgermeister möchte auch im Jahr 2007 allen Dresdnerinnen und Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70., oder 75. Ehejubiläum feiern. Weil die Stadt das Datum der Eheschließung nicht von allen Ehepaaren kennt, werden die Jubilare gebeten, sich möglichst umgehend, spätestens vier Wochen vor ihrem Jubiläum, schriftlich zu melden.

Als Nachweis genügt eine Kopie der Eheurkunde. Sie kann an das Einwohner- und Standesamt, an ein Bürgerbüro, eine Meldestelle, eine Verwaltungsstelle oder an die Zentrale Pass- und Meldestelle gesandt werden.
Die Namen dieser Ehejubilare sowie derjenigen Dresdnerinnen und Dresdner, die ihren 90., 100. oder späteren Geburtstag feiern, nennt das Dresdner Amtsblatt in der unmittelbar vor dem Jubiläum erscheinenden Ausgabe. Die Geburtstage sind im Melderegister der Stadt verzeichnet und den Meldestellen bekannt.

Jubilare, die nicht im Amtsblatt genannt werden möchten, müssen es der Stadt formlos mitteilen. Dieser Widerspruch bleibt bis auf Widerruf im Melderegister eingetragen.
Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit, Einwohner- und Standesamt, Sachgebiet Meldewesen, PF 120020, 01001 Dresden.

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