Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/09/c_080.php 29.05.2015 01:08:01 Uhr 30.11.2024 01:39:30 Uhr |
Lockwitzbach/Niedersedlitzer Flutgraben: Überschwemmungsgebiet rechtswirksam
Das nach dem Sächsischen Wassergesetz ermittelte, amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach/Niedersedlitzer Flutgraben ist nach öffentlicher Auslage der Arbeitskarten im Juli rechtswirksam. Es wurde für Hochwasser ermittelt, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist. Die neuen Gefahrenkarten weisen die mögliche Ausbreitung des Wassers ohne Schutz- und Abwehrmaßnahmen aus.
Die Grundstückseigentümer und -nutzer in diesem Gebiet dürfen damit ab sofort grundsätzlich keine neuen Bauten errichten oder vorhandene wesentlich verändern, das Gelände nicht erhöhen oder abgraben und keine Stoffe lagern, die den Hochwasserabfluss behindern können.
Alle Interessierten können beim städtischen Umweltamt, Grunaer Straße 2, Zimmer W 240, sowie in den Ortsämtern Prohlis, Leuben und Blasewitz kostenlos in die Karten einsehen.
Das neue, amtliche Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach/Niedersedlitzer Flutgraben basiert auf dem sächsischen Hochwasserschutzkonzept und den Gefahrenkarten der Landestalsperrenverwaltung Sachsen sowie diesbezüglichen neuen Erkenntnissen.
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