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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/09/c_071.php 29.05.2015 01:07:54 Uhr 18.09.2024 10:31:17 Uhr

Rentenanspruch aus DDR-Zeiten gesichert?

Nur noch bis Ende 2006 müssen die Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten aufbewahrt werden. Dann dürfen die früheren Arbeitgeber und ihre Nachfolger diese Lohnnachweise vernichten. Mögliche Lücken im Versicherungsverlauf, fehlende Eintragungen in den grünen SV-Ausweisen, sind danach nicht mehr nachvollziehbar — es drohen Renteneinbußen.

Alle Versicherten, die in der DDR gearbeitet haben
und noch keine Klärung ihres Rentenkontos veranlasst haben, sind gut beraten, das im eigenen Interesse sofort nachzuholen.

Wer zusätzlich zur Kontenklärung bereits die Überführung einer Sonderversorgung oder Zusatzversicherung beantragt hat, sollte sich außerdem umgehend die Bruttoverdienste bescheinigen lassen. Die Archive stellen diese Bescheinigungen auch ohne entsprechende Aufforderung der Rentenversicherungsträger aus.
Unterstützung bei der Kontenklärung gibt das städtische Sachgebiet Versicherungsamtsangelegenheiten, Riesaer Straße 7, Zimmer 155, Telefon (03 51) 4 88 48 41.

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