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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/09/c_001.php 29.05.2015 01:03:59 Uhr 02.12.2024 04:19:57 Uhr

Nach Geflügelpest im Dresdner Zoo: Aufhebung des Beobachtungsgebietes

Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest am
3. August 2006 bei einem jungen Trauerschwan im Dresdner Zoo gab es keine weiteren Virusnachweise mehr in Dresden. Somit konnte am 25. August der Sperrbezirk (mindestens
3 Kilometer Radius) aufgelöst werden. Nun folgt am
4. September auch die Aufhebung des Beobachtungsgebietes (mindestens 10 Kilometer Radius). Damit sind alle Schutzverfügungen nach diesem konkreten Tierseuchenfall in der sächsischen Landeshauptstadt beendet. Im Dresdner Zoo können Vögel wieder außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden.

Für die Dresdner Geflügelhalter gilt ab Montag, dem
4. September 2006, bis voraussichtlich 28. Februar 2007 wieder die Geflügelaufstallungs-Verordnung. Danach ist im gesamten Stadtgebiet — ausgenommen in einem jeweils
500 Meter breiten Streifen links und rechts der Elbe — die Freilandhaltung unter bestimmten Bedingungen möglich. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss dies dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen. Die Allgemeinverfügung wird im Dresdner Amtsblatt Nr. 36/2006 am Donnerstag, dem 7. September 2006, veröffentlicht. Ab sofort ist sie auch in den Bürgerbüros und Ortschaften einsehbar sowie im Internet unter www.dresden.de/geflügel abzurufen. Anfragen von Geflügelhaltern beantworten die Fachleute im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden. Sie sind erreichbar unter Telefon 408 05 11, Telefax 408 05 13 und E-Mail veterinaeramt@dresden.de.

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