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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/07/c_090.php 29.05.2015 01:02:22 Uhr 16.08.2024 05:45:26 Uhr

Sportangebote von Trägern der freien Jugendhilfe werden gefördert - Antragsfrist bis 4. August

Träger der freien Jugendhilfe, die für ihre Sportangebote Sportstätten nutzen, können Fördermittel für die Monate September bis Dezember 2006 erhalten. Der Antrag auf Sportstättennutzung muss bis Freitag, 4. August, beim Sportstätten- und Bäderbetrieb vorliegen. Der Antrag auf Fördermittel zum Ausgleich der erhöhten Sportstättennutzungsgebühr ist bis zum Freitag, 11. August beim Jugendamt zu stellen. Das Formular steht im Internet unter www.fachkraefteportal.info/foerderungdd zum Download bereit. Projekte, die in diesem Jahr bereits eine Förderung für die Sportstättennutzung erhalten, sind im Antrag zu berücksichtigen.

Am 1. Januar 2006 trat eine neue Sportförderrichtlinie in Kraft. Sie regelt die Nutzung der Sportstätten in der Landeshauptstadt Dresden. Die bisherigen Ermäßigungen für Sportangebote von Einrichtungen und Projekten der Jugendhilfe entfielen. Das Jugendamt stellt jetzt 20 000 Euro zu Verfügung, damit die Träger der freien Jugendhilfe ihre laufenden Sportangebote mit Sportstättennutzung erhalten können. Die Unterstützung kann voraussichtlich nur für die Monate September bis Dezember 2006 erfolgen, weil die Mittel begrenzt sind.

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