Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/07/c_085.php 29.05.2015 01:02:18 Uhr 02.12.2024 05:02:06 Uhr |
Widerspruch gegen Stadtratsentscheidung zur Leipziger Straße
Der Zweite Bürgermeister Herbert Feßenmayr hat Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss zur Leipziger Straße vom 20. Juli eingelegt. In der Begründung zum Widerspruch heißt es:
"Mit Beschluss des Stadtrates zur Ausführung der Variante C wird die Gewährung von Fördermitteln Hochwasserschadensbeseitigung akut gefährdet.
2005 erstellte die Stadt im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung Planungsunterlagen für den 4. BA Leipziger Straße zwischen Konkordienstraße und Alexander-Puschkin-Platz. Wesentlicher Bestandteil war, dass auf ca. 900 m Länge das stadtwärtige Gleis des ÖPNV mit dem MIV gemeinsam genutzt werden sollte.
Das Regierungspräsidium Dresden lehnte den Antrag auf Planfeststellung ab mit der Begründung, dass sowohl Sicherheitsdefizite bestehen als auch keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu erwarten ist. Insbesondere wurde dies darauf gestützt, dass die Verkehrsanlage mit ca. 28.000 Kfz/d sowie zwei Straßenbahnlinien im 10-Minuten-Takt belastet wird. Argumente der Stadt, dass z. B. bei der Leubener Straße die Planung einer Mischnutzung zwischen ÖPNV und MIV genehmigt wurde, sind mit der Begründung abgewiesen worden, dass die Verkehrsbelastung der Leubener Straße nur die Hälfte der Kfz-Belegung der Leipziger Straße pro Tag aufweist. Der Vergleich wäre daher unzutreffend. In diesem Zusammenhang wurde auch vom RP darauf verwiesen, dass neben der Verwaltungsvorschrift zur Wiederherstellung und Finanzierung hochwassergeschädigter Verkehrsanlagen auch die jeweilige Fachförderrichtlinie anzuwenden ist.
Danach gilt, dass mit der Wiederherstellung der Infrastruktur eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu erfolgen hat. Tritt diese Verbesserung nicht ein, sind die Zuwendungen zurückzufordern. Es wurde demzufolge die Absicht des RP dargelegt, die Zuwendungsbescheide bezüglich des 4. BA Leipziger Straße zu widerrufen.Die nunmehr vorliegende Variante C weist verkehrliche Verbesserungen gegenüber der Planfeststellungsvariante auf, hat aber dem Grunde nach eine gemeinsame stadtwärtige Spur für ÖPNV und MIV auf 500 m Länge. Diese Variante wurde vom RP mit Verweis auf die ähnliche Verkehrslösung wie im Planfeststellungsantrag abgelehnt.
Die Gefahr besteht bei Weiterverfolgung der Variante C, dass die Entwurfsplanung erstellt wird und die Annahme des Planfeststellungsverfahrens vom RP abgelehnt werden würde.
Für die Variante A erhält man auf Antrag an das SMWA die Möglichkeit, Hochwasserförder-mittel auch im Jahr 2008 aus Restmitteln zur Verfügung zu erhalten. Nur bei der Variante A sind die Fördermittel nach Aussage von Regierungspräsidium und SMWA auch für das Ausführungsjahr 2008 gesichert (Hochwasserförderung und ergänzt mit GVFG-Förderung)."
Insgesamt kostet die Baumaßnahme Leipziger Straße rund 9,8 Millionen Euro. Bleibt der Stadtrat bei seiner Entscheidung würde dies bedeuten, dass der Landeshauptstadt für den Straßenbau voraussichtlich 3,5 Millionen Euro Fördermittel und den Dresdner Verkehrsbetrieben 3,9 Millionen Euro aus dem Bereich Hochwasserschadensbeseitigung verloren gehen würden.
Zur Erklärung: Der Widerspruch erfolgt wegen Nachteiligkeit für die Stadt, nicht wegen Rechtswidrigkeit (§ 52 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz Sächsische Gemeindeordnung). Dies bedeutet im Gegensatz zum Widerspruch gegen die Beschlüsse zur Waldschlößchenbrücke (siehe ebenfalls heutige Pressemitteilung), dass bei erneuter Beschlussfassung durch den Stadtrat das Regierungspräsidium nicht tätig werden muss. Die Stadtratssitzung findet am 10. August statt.
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