Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/07/c_084.php 29.05.2015 01:02:17 Uhr 02.12.2024 04:27:27 Uhr |
Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss zur Brücke eingelegt
Gegen den am 20. Juli gefällten Beschluss des Stadtrates zur Waldschlößchenbrücke hat der 2. Bürgermeister Herbert Feßenmayr Widerspruch eingelegt. Dies wurde heute allen Stadträtinnen und Stadträten auf dem Postweg mitgeteilt. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des Stadtrates zu einer Sitzung des Stadtrates am 10. August geladen.
Grund für den Widerspruch nach § 52 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz Sächsische Gemeindeordnung, ist die anzunehmende Rechtswidrigkeit der gefassten Beschlüsse vom 20. Juli. In der Begründung des Widerspruchs heißt es:
"Der nunmehr gefasste Stadtratsbeschluss A0308 (siehe Anhang) steht der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO, § 24 Zf. 3). Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen werden kann. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken."
Die Beschlüsse des Stadtrates, auch die Vertagung der Vergabeentscheidung zum Bau der Brücke, stehen nach Meinung der Verwaltung somit dem Bürgerentscheid vom 27.02.05 entgegen und machen daher eine erneute Behandlung im Stadtrat erforderlich. Der Widerspruch wurde durch Herrn Feßenmayr in Absprache mit dem 1. Bürgermeister Herrn Dr. Vogel und dem für Rechtsfragen zuständigen Beigeordneten Detlef Sittel, die beide derzeit im Urlaub weilen, eingelegt.
„Diese Entscheidung ist in keinem Fall als Affront gegen die UNESCO zu werten“, sagt Stadtsprecher Kai Schulz. „Vielmehr ist der Widerspruch Ausdruck einer rechtlich äußerst schwierigen Situation für die Landeshauptstadt.“ Beim Stadtratsbeschluss handelt es sich um eine legitime politische Willensbildung, rechtlich gesehen bleibt die Verwaltung aus ihrer Sicht aber an den Bürgerentscheid gebunden. „Die Verwaltung kann ihre Auffassung, dass die gefassten Beschlüsse rechtswidrig sind, auch mit Blick auf die Entscheidung der UNESCO nicht einfach fallen lassen“, ergänzt Schulz. „Wer sich jetzt über die Entscheidung der Verwaltung entrüstet, verkennt zwei entscheidende Tatsachen. Zum einen gibt es keinen Präzedenzfall in Deutschland, bei dem Bürgerwillen und UNESCO-Entscheidung gegeneinander stehen, an dem sich die Stadt Dresden nun orientieren könnte. Zum anderen hat es der Gesetzgeber in der Bundesrepublik bisher versäumt, die Rolle und Kompetenz der UNESCO im nationalen Recht zu verankern.“
Sollte der Stadtrat am 10. August bei seinen bisherigen Beschlüssen bleiben und die Verwaltung erneut Widerspruch einlegen, muss das Regierungspräsidium Dresden als Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden, ob die Beschlüsse rechtmäßig oder rechtswidrig sind.
Anlage:
Sitzung am: 20.07.2006
Beschluss-Nr.: A0308-SR35-06
Gegenstand: UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal — Erhalt des Status
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage für die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser ist so zu gestalten, dass er der Stadt die Möglichkeit eröffnet, den UNESCO-Welterbestatus des Dresdner Elbtals zu erhalten.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die den Erhalt des Status UNESCO Welterbe Dresdner Elbtal sichern. Insbesondere wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Welterbebüro der UNESCO in Gespräche einzutreten, um Vorschläge zur Erfüllung der Forderungen der UNESCO zu erarbeiten. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Gespräche ist der Stadtrat zu informieren; die erarbeiteten Vorschläge sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Vergabe von Bauleistungen und den Baubeginn der Waldschlößchenbrücke bis zur Aufbereitung und Entscheidung über die Handlungsoptionen weiterhin auszusetzen und gleichzeitig zu sichern, dass die aus dieser Aussetzung möglicherweise resultierenden finanziellen Entschädigungsverpflichtungen für die Stadt minimiert werden.
4. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, weitere Maßnahmen zur Realisierung des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke oder in Zusammenhang damit nur im Konsens mit der UNESCO zu veranlassen.
Dr. Vogel
Erster Bürgermeister
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