Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/07/c_068.php 29.05.2015 01:02:03 Uhr 04.01.2025 19:21:23 Uhr |
Gutscheine im Ferienpass gelten auch für die Bäder Cotta und Langebrück
Die Gutscheine im Ferienpass für den ermäßigten Eintritt in den Freibädern der Stadt Dresden gelten auch für das Freibad Cotta und das Familienwaldbad Langebrück der QAD mbH. Darauf weist das Jugendamt hin. Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Ferienpasses war die weitere Betreibung der Bäder noch nicht abschließend geklärt.
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