Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/06/c_061.php 29.05.2015 00:59:57 Uhr 17.07.2024 08:58:21 Uhr

Gebührenfrei parken auf der Schießgasse

Stadt stellt für Bewohner der Wilsdruffer Straße Ausweise aus
Ab Montag, 26. Juni, können Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz Wilsdruffer Straße 2, 2a, 4, 6, 8, 10, 14, 16 und 18 einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug erwerben. Er gilt ab Juli und berechtigt zum geführenfreien Parken auf dem Parkplatz Schießgasse. Dem Bewohner wird jedoch kein Parkplatz zugeordnet oder garantiert. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro pro Jahr, 50 Euro für zwei Jahre.
Das Angebot gilt nur für die Bewohner, die keinen Tiefgaragenplatz oder Stellplatz im erweiterten Bewohnerparkbereich 1 nutzen und keinen Stellplatz oder eine Garage auf nichtöffentlichem Grund im Bewohnerparkbereich besitzen. Familien, die einen Tiefgaragenstellplatz oder einen oberirdischen Stellplatz gemietet haben, können für ein Zweitfahrzeug den Antrag auf einen Bewohnerparkausweis stellen. 
Für Gewerbetreibende, Freiberufler, Besucher und andere Anlieger gilt das Angebot nicht.
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung, der Fahrzeugschein und der Führerschein vorzulegen. Ist der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter, ist vom Halter eine schriftliche Genehmigung der privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich. Erscheint der Antragsteller nicht persönlich, ist eine Vollmacht vorzulegen.
Die Straßenverkehrsbehörde im Technischen Rathaus, Hamburger Straße 19, Haus A, Zimmer 007, bearbeitet den Antrag sofort:
Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden