Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/05/c_047.php 29.05.2015 00:58:26 Uhr 02.12.2024 04:20:20 Uhr |
Haushaltssatzung 2006 genehmigt
Nachdem das Regierungspräsidium Dresden Ende März bereits die Verträge zum Verkauf der WOBA DRESDEN GMBH genehmigt hatte, hat das Regierungspräsidium nunmehr auch mit Bescheid vom 10.05.2006 die Haushaltssatzung 2006 genehmigt.
Damit kann die Landeshauptstadt erstmals ihren laufenden Haushalt ohne neue Kreditaufnahmen vollziehen und ihr Investitionsprogramm in Höhe von rund 230 Mio. EUR ohne Einschränkungen freigeben. Insoweit hat die Landeshauptstadt das Regierungspräsidium davon überzeugen können, auf ihrem beschwerlichen Weg zurück zu finanzieller Selbständigkeit und Flexibilität unter Einbeziehung der Erlöse aus dem WOBA-Verkauf einen entscheidenden Schritt vorangekommen zu sein:
Die Stadtverwaltung wird für das Jahr 2007 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können; die aufgelaufenen Fehlbeträge der zurückliegenden Jahre können deutlich vor dem Jahr 2011 abgebaut werden; Investitionen können zukünftig ausschließlich aus eigenen Finanzmitteln erwirtschaftet werden. Um diese erfreuliche Perspektive realisieren zu können, müssen jedoch auch die Vorgaben des mit dem Haushalt 2005 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes konsequent umgesetzt werden.
Demgemäß mahnt das Regierungspräsidium in seinem Bescheid auch eine konsequent ausgeglichene Haushaltsführung an, da ansonsten erneut Maßnahmen zur Haushaltssicherung und entsprechende Beschränkungen unverzüglich wieder aufzugreifen sind. Desweiteren gibt das Regierungspräsidium in seinem knapp und sachlich gehaltenen Genehmigungsbescheid unter anderem vor, zweckfreie Mindestrücklagebestände wieder vollständig vorzuhalten und im Übrigen die Anfang April auf dem Konto der Stadt eingegangenen WOBA-Erlöse nicht in risikobehaftete Geldanlagen zu stecken.
Der einzige genehmigungspflichtige Bestandteil des Haushaltes betrifft eine Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Krankenhaus Friedrichstadt in Höhe von 20 Mio. EUR, deren Tilgung jedoch über Fördermittel im Rahmen der Finanzierung durch den Freistaat von Maßnahmen zu Krankenhausinvestitionen erfolgt.
Im Übrigen bestätigt das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des städtischen Haushaltsbeschlusses, allerdings nur unter Zurückstellung von Bedenken, insbesondere insoweit, als der laufende Haushalt noch einen Fehlbetrag in Höhe von 19,9 Mio. EUR ausweist. Das Regierungspräsidium hat jedoch von einer formellen Beanstandung abgesehen, da es die Landeshauptstadt Dresden aufgrund der Einnahmen aus dem Anteilsverkauf an der WOBA Dresden in der Lage sieht, spätestens zum Ende des Jahres 2008 eine vollständig augeglichene Haushaltswirtschaft wieder erreichen zu können und ab dem Haushaltsjahr 2007 wieder über einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan verfügen zu können.
Schließlich weist das Regierungspräsidium trotz der positiven Effekte aus dem WOBA-Verkauf auf die Verpflichtung zu konsequentem Schuldenabbau hin und benennt weiterhin vorhandene allgemeine Risiken beim künftigen Finanzausgleich aufgrund von möglichen negativen Entwicklungen in der Bevölkerungszahl der Stadt Dresden.
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