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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/04/c_086.php 29.05.2015 00:57:35 Uhr 30.11.2024 01:46:34 Uhr

Rechtsgutachten zum Zusammenschluss der Stadträte vom Nationalen Bündnis und Werner Klawun liegt vor

Keine Fraktion im Sinne § 35a der Sächsischen Gemeindeordnung
Bei dem Zusammenschluss der vier Stadträte handelt es sich um keine Fraktion im Sinne der § 35a Sächs. Gemeindordnung, „weil es ersichtlich am Merkmal grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zwischen den Stadträten Holger Apfel, Hartmut Krien und Wolfgang Schwarz einerseits und dem Stadtrat Werner Klawun andererseits fehlt.“ „Infolgedessen“, so das Gutachten, „ist es der Landeshauptstadt Dresden und ihren Organen rechtlich verwehrt, diesen Zusammenschluss als Fraktion anzuerkennen.“
Das ist der Tenor des jetzt vorliegenden Rechtsgutachtens von Professor Dr. Jochen Rozek, Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung von Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden. Das Gutachten wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 23. März in Auftrag gegeben.
Grundlage dieser Bewertung sind danach objektive Kriterien und Indizien: Neben der Vereinbarung, die dem Zusammenschluss zugrunde liegt, werden dabei auch die bisherigen Äußerungen und die bisherige Ratsarbeit der Mitglieder des Zusammenschlusses betrachtet. Auch die tatsächliche Anwendung der geschlossenen Vereinbarung sowie die Bekundungen der Mitglieder über grundsätzliche politische Übereinstimmung, die sich als glaubhaft erwiesen haben, sind berücksichtigt worden.
Darüber hinaus gibt es laut Gutachten objektive Anhaltspunkte, „dass der Zusammenschluss dem fraktionsfremden Motiv dient, eine den einzelnen Mitgliedern nicht zustehende Vergrößerung der Finanzzuwendungen herbeizuführen.“
OB Ingolf Roßberg wird das Gutachten dem Stadtrat zur Kenntnis geben.

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