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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/04/c_038.php 29.05.2015 00:57:00 Uhr 17.07.2024 09:02:05 Uhr

Karfreitag ist Tag der Ruhe

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Osterfest möchte das Ordnungsamt die Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass für den 14. April (Karfreitag) besondere Schutzvorschriften gelten:

Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20. November 1992) sind an diesem Tag öffentliche Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, verboten. Dazu gehören auch der Betrieb von Spielhallen und öffentliche Sportveranstaltungen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen.

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