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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/03/c_063.php 29.05.2015 00:55:51 Uhr 17.07.2024 08:46:55 Uhr

Abgabe von Waschmaschinen und Kühlschränken jetzt kostenlos

Ab 24. März gelten neue Regelungen für Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott
Die Dresdnerinnen und Dresdner können ab Freitag, 24. März 2006 ihre nicht mehr benötigten Haushaltgroß- und Kühlgeräte bei den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Sie müssen dafür keine Gebühren mehr entrichten. Die Abholung der Geräte ab Haus kostet weiterhin 20 Euro pro Gerät.
Ab gleichem Tag gilt auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005. Danach ist Elektro- und Elektronikschrott getrennten Sammlungen zuzuführen. Wer in Dresden dagegen verstößt, handelt nach der Abfallwirtschaftssatzung vom 30. Juni 2005 ordnungswidrig.
Die Elektro- und Elektronikgeräte werden jetzt in folgenden Gruppen erfasst:

  • Haushaltgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler)
  • Kühlgeräte (z. B. Kühlschränke, Gefriergeräte)
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik einschließlich Bildschirmgeräte (z. B. Fernseher, Computer, Videokameras, Telefone)
  • Gasentladungslampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
  • Haushaltkleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.


Die Öffentliche Bekanntmachung der Neuen Regelungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht die Stadt im Dresdner Amtsblatt Nr. 12 am 23. März.

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