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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/03/c_057.php 29.05.2015 00:55:46 Uhr 17.07.2024 08:51:52 Uhr

Eigenvorsorge beim Hochwasserschutz unerlässlich

Auch wenn inzwischen wohl jeder das Frühjahr und endlich wärmere Temperaturen herbei sehnt, so steigt mit den Temperaturen und einsetzendem Tauwetter auch deutlich die Gefahr von Hochwasser. Die Landeshauptstadt Dresden erinnert deshalb alle an die notwendige Eigenvorsorge für den Hochwasserschutz.
Mittlerweile entsprechen die Schneemengen in den für Dresden wichtigen Flusseinzugsgebieten dem Stand des vorigen Frühjahrs.
Das Landeshochwasserzentrum des Freistaates Sachsen hat in seiner sachsenweit geltenden Mitteilung vom 13. März dieses Jahres darüber informiert, dass bei grundlegenden Änderungen der Wetterlage mit Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt und Regenniederschlägen über 10 mm mit einer flächendeckenden Hochwassersituation zu rechnen ist. Je nach Niederschlagsmenge können insbesondere zuerst in den Flussläufen der unteren Lagen die Wasserstände in kürzester Zeit bis in den Bereich der Alarmstufe 3, vereinzelt bis in den Bereich der Alarmstufe 4 ansteigen.
Unabhängig von den gesetzlich geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten der Stadt und des Freistaates Sachsens ist jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen seiner Möglichkeiten und des Zumutbaren verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminimierung zu treffen. Insbesondere ist die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen. Diese Verpflichtung ist im Wasserhaushaltsgesetz und im Sächsischen Wassergesetz verankert.
Über eine mögliche Hochwassersituation an der Elbe oder ihren Nebenflüssen kann man sich jederzeit im Internet unter www.hochwasserzentrum.sachsen.de informieren. Die Sprachausgabe der Hochwasserwarnungen ist zu hören unter Telefon 0351/8 92 82 61, der Messwertansager unter Telefon 0351/8 92 82 60 und der Messwertansager der Elbepegel unter 19429 mit der jeweiligen Ortsnetzvorwahl. Zusätzlich stehen folgende Informationen über die Hochwassergefahren an Elbe, Weißeritz und Lockwitzbach zur Verfügung:

  • Auf der Homepage des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfUG) ist die "Gefahrenhinweiskarte Überflutung Freistaat Sachsen" einsehbar.
  • Im Umweltamt der Stadt Dresden und in den jeweils betroffenen Ortsämtern können die Gefahrenkarten der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen für Weißeritz und Lockwitzbach während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Von einem schnellen Anstieg der Wasserstände innerhalb weniger Stunden können in Dresden insbesondere die Gewässer II. Ordnung und der Lockwitzbach betroffen sein. Es wird deshalb an jeden appelliert, auf Grundstücken in Gewässernähe im überflutungsgefährdeten Bereich Ablagerungen und sonstige bewegliche Gegenstände, die den Hochwasserabfluss beeinträchtigen oder vom Wasser mitgerissen werden können, rechtzeitig zu entfernen. Dies können zum Beispiel Gehölzverschnitt, Abfälle, Baumaterialien, Bauzäune usw. sein. Erfolgt die Beräumung nicht, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden, je nach Schwere des Verstoßes bis zu 100.000 Euro. Bewohner oder Nutzer von hochwassergefährdeten Grundstücken haben rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Eigenvorsorge vor Hochwasser vorzubereiten.

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