Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/02/c_027.php 29.05.2015 00:54:08 Uhr 20.01.2025 03:15:38 Uhr |
Stadt erinnert Grundstückseigentümer und Hundebesitzer an ihre Steuerpflicht
Bescheide vom Vorjahr behalten ihre Gültigkeit
Die Landeshauptstadt Dresden erinnert alle Grundstückseigentümer und Hundebesitzer an ihre Steuerpflicht. Die Abgabenordnung regelt, dass ein Steuerbescheid fortgilt und damit nicht jedes Jahr neu erlassen werden muss. Danach verzichtet das Steueramt der Stadtverwaltung in diesem Jahr darauf, jedem Grundstückseigentümer und jedem Hundebesitzer einen Jahressteuerbescheid zu erteilen. So kann es Finanzmittel der Stadt effektiver einsetzen. Eine individuelle Festsetzung der Grundsteuer oder der Hundesteuer erfolgt nur in den Fällen, in denen sich die Höhe der Steuer gegenüber dem Vorjahr 2005 geändert hat.
In allen anderen Fällen behalten die jeweils zuletzt ergangenen Steuerbescheide ihre Gültigkeit. Soweit in diesen Bescheiden zu Steuerzahlungen „im Folgejahr“ aufgefordert wird, sind die jeweiligen Steuerbeträge termingerecht — in den meisten Fällen in einer ersten Rate zum 15. Februar 2006 — zu entrichten.
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