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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/01/c_049.php 29.05.2015 00:53:27 Uhr 17.07.2024 09:08:12 Uhr

Gestaltung und Werbung auf Neumarkt, Prager Straße und Wiener Platz

Neue Werbe- und Gestaltungssatzungen liegen vor
Bürgermeister Herbert Feßenmayr stellte heute in einer Pressekonferenz die neuen Werbe- und Gestaltungssatzungen für Neumarkt, Prager Straße und Wiener Platz vor.
Die Satzungen legen fest, wie im Umfeld der wieder errichteten Frauenkirche und innerhalb der Stadtachse zwischen Hauptbahnhof und Waisenhausstraße Gebäude angestrahlt, Werbeanlagen sowie Sonnen- und Witterungsschutz gestaltet werden können. Werbeanlagen sind zum Beispiel Schilder über den Eingängen von Geschäften, Aufsteller auf Straßen, Stehlen oder Vitrinen.
So dürfen am Neumarkt, an der Prager Straße und am Wiener Platz keine Leuchtkästen an den Geschäften angebracht werden, jede Werbung muss aus Einzelbuchstaben bestehen. Am Neumarkt sind Sonnenschirme mit Werbung verboten. Die Gastronomen an der Prager Straße dürfen dagegen Schirme mit einem werbenden Schriftzug am Rand aufstellen. Markisen können in beiden Gebieten angebracht werden, sofern die Farben nicht zu grell sind oder Werbung aufgedruckt ist.
Die Satzung gilt für den Neumarkt von der Mauer der Brühlschen Terrasse im Norden, der Straßenmitte Schießgasse, Tzschirnerplatz, Akademiestraße, Bastionsgrenze „Venus“ im Osten, der Wilsdruffer Straße im Süden sowie von der Mitte der Schloßstraße, der West- und Nordseite des Georgentores, der Westseite des Ständehauses und der Freitreppe zur Brühlschen Terrasse.
Für die Prager Straße und den Wiener Platz gilt die Regelung von der Waisenhausstraße im Norden, den Gebäuden längs der Ostseite der Prager Straße sowie dem Verkehrsknotenpunkt St. Petersburger Straße/Wiener Platz im Osten, vom Hauptbahnhof im Süden und den Gebäude längs der Westseite der Prager Straße sowie der östlichen Baulinie des MK 1 am Wiener Platz. Mit Ausnahme der Fassade des Hauptbahnhofes sind alle Außenfassaden betroffen.
Die Satzungen wurden mit den Bauherren und Investoren am Neumarkt, der Prager Straße und am Wiener Platz abgestimmt. Sie bilden den Rahmen für weitere Vertragsabschlüsse. Für den Wiener Platz und die Prager Straße Süd ist das Erscheinungsbild bereits geregelt. Da der neu bebaute Wiener Platz in Zukunft verstärkt als Geschäftsstandort wahrgenommen wird und eine gemeinsame Vermarktung mit der Prager Straße zu erwarten ist, schafft die Stadt hier eine einheitlich geltende Rechtsgrundlage. Sie soll sichern, dass für alle Anlieger die gleichen Bedingungen gelten und deren Bemühungen um Qualität geschützt werden.
Werbeanlagen und Warenautomaten beeinflussen wesentlich die bauliche Gestalt einer Stadt. Daher können Gemeinden nach § 89 SächsBO im Gemeindegebiet oder besonders schutzwürdigen Ortsteilen Einfluss auf deren Gestaltung nehmen. Die Satzung leistet einen Beitrag zum Stadtimage. Es ist wichtig, eine angenehme und attraktive Atmosphäre zu schaffen, damit auf Neumarkt, Prager Straße und Wiener Platz Menschen gerne kommen und verweilen.

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