Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/01/c_027.php 29.05.2015 00:53:12 Uhr 16.08.2024 05:52:24 Uhr

Neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten der Landeshauptstadt

27 Millionen Euro Einsparung bei den Personalkosten

Heute wurde im Dresdner Rathaus ein neuer Tarifvertrag unterzeichnet. Der Anwendungstarifvertrag (AWTV) wird auf der Grundlage des „Landesbezirks-Rahmentarifvertrages Beschäftigungssicherung in Sachsen zur Regelung einer besonderen regelmäßigen Arbeitszeit“ für die Beschäftigten der Stadtverwaltung geschlossen. Unterzeichner sind: Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, der Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen e. V., der Landesbezirksleiter ver.di Landesbezirk Sachsen, der Bezirksgeschäftsführer ver.di Bezirk Dresden - Oberelbe, und der stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion.
„Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages können wir die konsequente Haushaltskonsolidierung der vergangenen Jahre fortführen“, sagt Oberbürgermeister Ingolf Roßberg. „Bedanken will ich mich vor allem bei den Gewerkschaften und dem Personalrat für die sehr konstruktiven und fairen Verhandlungen.“
Durch den AWTV können die Personalausgaben der Landeshauptstadt Dresden um insgesamt ca. 27 Mio. Euro während der Laufzeit verringert werden.
Der Vertrag sieht die konstante Arbeitszeitabsenkung auf 37,5 Stunden ohne Lohnausgleich für die dreijährige Laufzeit vom 1. April 2006 bis 31. März 2009 vor. Eine Ausnahme gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt, die bei der ARGE arbeiten. Sie sind wegen des hohen Arbeitsvolumens bis zum 31. Oktober 2006 von der Arbeitszeitreduzierung ausgenommen.
Für Laufzeit des Vertrages besteht für die erfassten 4.100 Beschäftigen ein Kündigungsschutz gegen betriebsbedingte Kündigungen. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages sind neben den Beschäftigten der Eigenbetriebe und den Beamten der Stadt auch Auszubildende sowie die Beschäftigten in Altersteilzeit, des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes und im Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie das psychologische Fachpersonal.
Der Vertrag legt fest, dass freie Stellen nur begrenzt extern besetzt werden sollen, um den Personalüberhang abzubauen und eigene Auszubildende der Landeshauptstadt vorrangig einzustellen. Damit kann gut qualifizierten, jungen Menschen eine berufliche Perspektive gegeben werden. Das ist besonders wichtig im Hinblick auf die Altersstruktur der Verwaltung.
Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten der Stadtverwaltung seit 2000 von ursprünglich 9.769 auf jetzt 6.526 verringert. 2001 wurden der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen und der Eigenbetrieb Sportstätten- und Bäder gegründet.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden 2003 bereits 671 Stellen durch Rationalisierung der Arbeitsorganisation und Reduzierung des Aufgabenumfanges abgebaut. Über 600 weitere Stellen muss die Stadtverwaltung in den Jahren 2005 bis 2008 noch reduzieren.
Das ist zeitgleich nicht mehr mit natürlicher oder geförderter Fluktuation auszugleichen. Deshalb wurde, um betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden, der neue „Anwendungstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung“ mit den Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb tarifunion sowie dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen unmittelbar im Anschluss an den bisherigen „Bezirkstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung“ vereinbart. Damit kann der bisherige sozialverträgliche Personalabbau in der Landeshauptstadt Dresden kontinuierlich weitergeführt werden.

Anlagen
1.  Beschäftigungszahlen der Landeshauptstadt Dresden
2.  Entwicklung der Beschäftigungszahlen
3.  Altersstruktur der festangestellten Beschäftigten
4.  Alterstruktur - Grafik
downloaden (pdf-Datei, 11KB)

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