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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/01/c_020.php 29.05.2015 00:53:06 Uhr 17.07.2024 08:48:33 Uhr

Fragen zur Zweitwohnungssteuer in Dresden?

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt ab diesem Jahr eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage bildet die Zweitwohnungssteuersatzung aus dem vergangenen Jahr. Danach zahlen alle Bewohner einer Nebenwohnung in Dresden zehn Prozent der Nettokaltmiete quartalsweise als Steuer.

Das Steueramt schreibt derzeit alle Personen an, die mit Zweitwohnsitz in Dresden gemeldet sind; dies sind etwa 33.000. Sie erhalten sowohl an die Anschrift ihrer Nebenwohnung als auch an die ihrer Hauptwohnung einen Fragebogen zur genauen Klärung ihrer Steuerpflicht. Diese Erklärung ist dann selbstverständlich nur einmal auszufüllen und zurückzuschicken.

Um Fragen zu beantworten, hat das Steueramt jetzt ein gesondertes Informationstelefon eingerichtet: 03 51 /
4 88 28 80. Über diese Nummer sind sechs speziell geschulte Sach-bearbeiterinnen zu den üblichen Dienstzeiten erreichbar. Bei vorübergehenden Überlastungen der Nummer läuft eine Bandansage, die um Rückruf zu einem späteren Zeitpunkt bittet.

Informationen zum Thema Zweitwohnungssteuer bietet die Landeshauptstadt Dresden auch im Internet unter www.dresden.de/wegweiser an. Bei dem Anliegen „Zweitwohnungssteuer“ ist die gültige Satzung und ein Informationsblatt abrufbar. Denjenigen Angeschriebenen, die ihre Dresdner Nebenwohnung nicht mehr bewohnen, empfiehlt die Stadt, ihren Meldestatus zu überprüfen. Sie sollten beim Einwohner- und Standesamt klären, ob sie ihren Nebenwohnsitz in Dresden tatsächlich abgemeldet hatten. Wenn ja, ist dies im Fragebogen zu vermerken. In jedem Fall ist er unterschrieben an das Steueramt zurückzusenden.

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