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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/12/c_045.php 29.05.2015 00:52:33 Uhr 17.07.2024 09:10:19 Uhr

Keine Stallpflicht mehr für Geflügel

Hausgeflügel muss seit dem 15. Dezember nicht mehr in Ställen gehalten werden. Darüber informiert das städtische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die zur Abwehr der Geflügelpest erlassene Schutzverordnung wurde geändert.
Tiere, die nicht ausschließlich in Ställen gehalten werden dürfen allerdings nur an Stellen gefüttert werden, zu denen wildlebende Zugvögel keinen Zugang haben. Die Wildvögel dürfen auch keinen Kontakt mit dem für das Hausgeflügel bestimmte Wasser, Futter, Streumaterial und sonstigen Gegenstände haben.
Geflügelausstellungen und -märkte sind weiterhin verboten. Das zuständige Veterinäramt kann Ausnahmen genehmigen, wenn das ausgestellte Geflügel fünf Tage vor der Veranstaltung tierärztlich untersucht wurde.

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