Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/11/c_024.php 29.05.2015 00:51:09 Uhr 02.12.2024 04:21:53 Uhr |
Künftige Schulkinder jetzt anmelden - Zwei Termine stehen im November zur Auswahl
Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2006/07 für alle Kinder, die zwischen dem
1. Juli 1999 und dem 30. Juni 2000 geboren sind, die Schulpflicht. In der Landeshauptstadt Dresden müssen die Eltern ihre künftigen Schulkinder übernächste Woche an einer Grundschule ihres Grundschulbezirkes anmelden. Auch Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr erst am
30. September 2006 vollenden, können angemeldet werden. Für sie besteht dann gleichfalls Schulpflicht.
Das Schulverwaltungsamt hat die Eltern bereits schriftlich zur Schulanmeldung aufgefordert. In diesem Schreiben, das zugleich als Meldebestätigung gilt, sind auch die für die Wohnanschrift in Frage kommenden kommunalen Schulen genannt. An sie sind die Schüler gebunden.
Für die Anmeldung sind zwei Termine vorgesehen:
Dienstag, 22. November und
Donnerstag, 24. November,
jeweils 15 bis 18 Uhr.
Auch Kinder, die eine andere als die zuständige kommunale Grundschule oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der sächsischen Grundschulordnung zuerst in der zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.
Zur Schulanmeldung mitzubringen sind der Personalausweis des Sorgerechtsinhabers, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2006/07 (Meldebestätigung). Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in die Grundschule.
Rückfragen:
Schulverwaltungsamt, Fiedlerstraße 30,
Telefon (03 51) 4 88 92 44/45.
Alle Grundschulen der Stadt Dresden und
weitere Hinweise: www.dresden.de\schulen.
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