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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/10/c_161.php 29.05.2015 00:50:34 Uhr 17.07.2024 08:45:39 Uhr

Pestgefahr: Geflügel muss in die Ställe

Tierhalter, die nicht über geschlossene Ställe verfügen, müssen kurzfristig geeignete Tierunterkünfte errichten. In die Ställe und neuen Geflügelunterkünfte dürfen keine Vögel eindringen können. Dach und Seitenbegrenzungen müssen dicht und gesichert sein.
Tierhalter, die ihr Geflügel in derartigen neuen Unterkünften — außerhalb von Ställen unterbringen wollen — müssen das unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitteilen sowie Dokumente der tierärztlichen Untersuchung vorlegen. Zusätzlich müssen sie serologische Untersuchungen auf den Erreger der Geflügelpest veranlassen.
Wer Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, muss außerdem dafür sorgen, dass die Futterstellen wildlebenden Vögeln nicht zugänglich sind. Die Tiere sind mindestens monatlich von einem Tierarzt zu untersuchen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anforderungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis 25.000 Euro geahndet werden.

Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen in Deutschland vorläufig nicht mehr ins Freie. Nach der Bundeseilverordnung vom Mittwoch, 19. Oktober zum Schutz gegen die Geflügelpest ist das Geflügel von Sonnabend, 22. Oktober bis Donnerstag, 15. Dezember 2005 in geschlossenen Ställen zu halten.

Die Stadt Dresden hat entsprechend Bundesverordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest für die Woche vom 21. bis 25. November Tierärzte mit Stichproben in Dresdner Tierbeständen beauftragt. In Dresden haben 131 Geflügelhalter etwa 4500 Tiere gemeldet. Viele Hobbyzüchter halten weniger als 30 Tiere.
Rückfragen/Anzeigen: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Burkersdorfer Weg 18; Telefon (03 51) 4 08 05 11.

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