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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/10/c_149.php 29.05.2015 00:50:23 Uhr 02.12.2024 02:51:48 Uhr

Keine generelle Zweitwohnungssteuer für Kleingärtner

Angesichts der heutigen Pressemeldung, Dresden würde eine Zweitwohnungssteuer für die Besitzer von Kleingartenanlagen einführen, erklärt OB Ingolf Roßberg: „Die Stadt Dresden wird keine Zweitwohnungssteuer für Kleingärten einführen. Die Stadt wird aber mit dem Verband der Kleingärtner sprechen, wie wir mit Fällen umgehen, bei denen Kleingärten als Zweitwohnung oder gar Erstwohnung missbraucht werden. Dies ist im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wichtig.“ Dies sei aber nur ein Einzelfallproblem, kein Massenphänomen, so der Oberbürgermeister. „Wir werden keine Steuerbescheide erlassen, wenn der Kleingarten – wie im Bundeskleingartengesetz vorgesehen - nur der Erholung und Freizeitgestaltung dient.“

Der Dresdner Stadtrat hatte Anfang 2005 die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen. Die entsprechende Satzung vom 24. Februar 2005 tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft und wird jetzt von der Verwaltung umgesetzt. Sie ist einsehbar unter: www.dresden.de/pdf/satzungen/satzung_zweitwohnungssteuer.pdf

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