Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/09/c_035.php 29.05.2015 00:48:42 Uhr 30.11.2024 01:39:30 Uhr |
Informationen zur Wahl am 18. September und zur Nachwahl am 2. Oktober
1. Bundestags-Nachwahl am 2. Oktober 2005 im Wahlkreis 160
Bürgerinformation
In den nächsten Tagen informiert der Kreiswahlleiter mit einem Informationsschreiben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Ortsamtsbereiche Altstadt, Blasewitz, Leuben, Prohlis und Plauen (siehe Karte) zur Bundestags-Nachwahl am 2. Oktober 2005.
Das für die reguläre Wahl am 18. September 2005 aufgestellte Wählerverzeichnis, der Wahlbezirk und die Wahllokale haben sich für die Wahlberechtigten des Wahlkreises 160 nicht geändert. Für all diejenigen, die ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzen, ist der Wahlraum im Informationsschreiben noch einmal angegeben.
Briefwahl
Wer am 2. Oktober 2005 verhindert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Wahllokal aufzusuchen, kann ab 19. September 2005 per Sofortbriefwahl im
Zentralen Wahlbüro, Stadthaus, Theaterstr. 11, 1. Etage, Raum 100
Öffnungszeiten: 19.09. bis 29.09.2005
Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr
Samstag, 24.09.2005 8 bis 13 Uhr
Freitag, 30.09.2005 8 bis 18 Uhr
sein Wahrecht ausüben.
Aufgrund der besonderen Situation der Nachwahl und der noch kürzeren Fristen wird zusätzlich zum Zentralen Wahlbüro zu den gleichen Öffnungszeiten auch im
Bürgerbüro Prohlis, Prohliser Allee 10, Torhaus Prohlis-Zentrum
die Möglichkeit zur Sofortbriefwahl angeboten.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder über das Online-Formular im Internet unter www.dresden.de/wahlen beantragt werden.
Wer bereits Briefwahlunterlagen für die Wahl am 18. September 2005 beantragt hat, bekommt automatisch neue Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift zugeschickt und sollte keine neuen Briefwahlunterlagen beantragen. Für diese ca. 30.000 Briefwähler beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 19. September 2005. Wer seine Briefwahlunterlagen bis zum 24. September 2005 nicht erhalten hat, wendet sich an das Bürgertelefon (0351- 488 1120). Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr besetzt.
2. Bundestagswahl am 18. September 2005 im Wahlkreis 161
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann noch bis zum 16. September 2005, 18:00 Uhr, im Zentralen Wahlbüro einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen. Nur in besonderen Fällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr im Zentralen Wahlbüro beantragt werden. Stellt jemand den Antrag für eine andere Person, benötigt er dafür eine schriftliche Vollmacht.
Der Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahlbezirk des eigenen Wahlkreises oder zur Stimmabgabe vor dem Wahltag durch Briefwahl.
Zu den Briefwahlunterlagen gehören der Stimmzettel, der Wahlschein, die erforderlichen Umschläge und ein Hinweisblatt für die Briefwahl. Da für die Zustellung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nur noch wenige Tage zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Sofort-Briefwahl im Zentralen Wahlbüro der Landeshauptstadt Dresden. Die Wahlbriefe mit den gekennzeichneten Stimmzetteln müssen spätestens am 18. September 2005, 18:00 Uhr, im Rathaus der Landeshauptstadt Dresden, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden eingegangen sein. Später eingehende Briefe fließen nicht mehr in das Wahlergebnis ein.
3. Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Stimmabgabe
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme.
- Die Erststimme gibt sie/er dem Direktbewerber des Wahlkreises, der als Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Wahlkreisabgeordneter wird derjenige Bewerber, der die meisten gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält.
- Die Zweitstimme gibt die Wählerin/der Wähler der Landesliste einer Partei. Damit wird die Sitzverteilung und somit das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag beeinflusst. In den Bundestag ziehen nur die Parteien ein, die im gesamten Bundesgebiet mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnen.
Im Wahlraum erhalten die Wähler ihren Stimmzettel. Damit begeben sie sich einzeln in die Wahlkabine und machen dort die entscheidenden Kreuzchen. Um das Wahlgeheimnis nicht zu gefährden, muss der Stimmzettel noch in der Wahlkabine so gefaltet werden, dass nicht erkennbar ist, für welche Person bzw. welche Partei er seine Stimmen abgegeben hat. Nach der Feststellung des Wahlrechts am Tisch des Wahlvorstandes steckt der Wähler den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Danach wird im Wählerverzeichnis unter seinem Namen ein Stimmabgabevermerk eingetragen.
Identitätsprüfung im Wahllokal
Bei der Bundestagswahl werden die Wahlvorstände die Identität der Wahlberechtigten überprüfen und sich deswegen vor der Stimmabgabe ein Personaldokument mit Foto vorzeigen lassen. Alle Wählerinnen und Wähler sollten daher zur Stimmabgabe nicht nur die Wahlbenachrichtigung sondern auch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, kann selbstverständlich auch wählen gehen. Er weist sich dann mit einem Personaldokument vor dem Wahlvorstand aus.
Eine Übersicht der Dresdner Straßen, in denen sowohl Wähler des Wahlkreises 160 als auch 161 wohnen, finden Sie hier zum Download (*.pdf)
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