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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/08/c_43.php 29.05.2015 00:47:54 Uhr 17.07.2024 09:07:36 Uhr

Bundestagswahl in Dresden: Stadt verschickt ab 23. August Wahlbenachrichtigungen an 400 000 Wahlberechtigte

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in dieser Woche voraussichtlich über vorgezogene Bundestagswahlen in Deutschland. Bei einer positiven Entscheidung, würden die Dresdner zum vierten Mal seit der Stadtratswahl im Juni 2004 um ihre Stimme gebeten. Die Stadt setzt zur diesjährigen Bundestagswahl erstmals neue Wahlscheine für die Briefwahl ein. Das Zentrale Wahlbüro öffnet am 1. September. 2600 ehrenamtliche Helfer unterstützen die Wahl am 18. September.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss entschied am vergangenen Freitag über die Zulassung der eingereichten Direktkandidaten (Kreiswahlvorschläge) für die Bundestagswahl. In den beiden Wahlkreisen sind 16 Kandidaten von folgenden Parteien und Wählerbündnissen zugelassen:

Wahlkreis 160: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Die Linkspartei.PDS (Die Linke.), Freie Demokratische Partei (FDP), Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

Wahlkreis 161: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Die Linkspartei.PDS (Die Linke.), Freie Demokratische Partei (FDP), Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Deutsche Soziale Union (DSU), Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD).

Nicht zugelassen wurden die Wahlvorschläge UNABHÄNGIGE KANDIDATEN ... für direkte Demokratie und bürgernahe Lösungen sowie Bürger von Sachsen, weil nicht genügend gültige Unterstützungsunterschriften (pro Wahlvorschlag 200 Stück) eingereicht wurden.

Aufbau des Wählerverzeichnisses

398 340 Dresdner sind als wahlberechtigt im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen. Eingetragen wurden am Stichtag, 14. August 2005, alle mit alleiniger oder Hauptwohnung in Dresden gemeldeten wahlberechtigten Bürger. Die endgültige Zahl der Dresdner Wahlberechtigten wird erst am Wahltag feststehen. Bis dahin werden noch einige Personen auf Antrag eingetragen. Andere werden gestrichen, weil sie verzogen oder verstorben sind.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden am Dienstag, 23. August, in die Post gegeben und innerhalb der folgenden vier Tage in den Briefkästen der Wahlberechtigten landen. Wer bis zum Sonnabend, 27. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt der Landeshauptstadt Dresden, wenn er sicher gehen will, dass er sein Wahlrecht ausüben kann.

Versand der Briefwahlunterlagen

Aufgrund der verkürzten Fristen zur diesjährigen Bundestagswahl stehen in Dresden die Stimmzettel für die Briefwahl voraussichtlich erst am 1. September bereit. Daher können die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Tag verschickt werden.Schriftliche Anträge auf die Unterlagen können bereits vorher an das Wahlamt (siehe Kontakt) gerichtet werden. Am besten nutzen Dresdner dafür die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten. Die Antragstellung ist auch online unter www.dresden.de/wahlen möglich.Die Unterlagen zur Briefwahl können auch im Zentralen Wahlbüro (siehe Kontakt) beantragt werden. Das Wahlbüro öffnet ebenfalls erst am 1. September. Es ist bis zum 15. September Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Am Freitag, 16. September, können Briefwahlunterlagen bis 18 Uhr beantragt werden. Im Zentralen Wahlbüro können Wahlberechtigte bereits ihre Stimmen zur Bundestagswahl abgeben.

Neue Wahlscheine

Zur Bundestagswahl 2005 setzt die Stadt Dresden erstmals einen kombinierten Wahlschein für die Briefwahl ein. Dieser besteht aus dem Wahlschein mit der Versicherung an Eides statt, die sich nun auf der Rückseite befindet, sowie dem roten Wahlbriefumschlag, der im Fall einer Briefwahl an die Landeshauptstadt zurückgeschickt werden muss.

Nachdem er seine Kreuzchen gesetzt hat, steckt der Wähler wie gewohnt den Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag, der den Briefwahlunterlagen beiliegt. Danach unterschreibt er auf der Rückseite des kombinierten Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl und trennt den Wahlschein an der Perforation vom roten Umschlag. Abschließend steckt der Wähler den blauen Umschlag sowie den abgetrennten Wahlschein in den roten Umschlag, klebt diesen zu und schickt ihn ab.

Von dem kombinierten Wahlschein, der in Dortmund bereits erfolgreich eingesetzt wurde, erhofft sich die Stadt, dass er den Briefwählerinnen und –wählern die Stimmabgabe erleichtert sowie die Organisation der Wahl vereinfacht.

Kontakt

Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Wahlamt, Postfach, 01052 Dresden.

Zentrales Wahlbüro: Theaterstraße 11, 1. Etage, Zimmer 100.

Bürgertelefon: (03 51) 4 88 11 20 (ab 24. August geschaltet)Fax: (03 51) 4 88 11 19E-Mail: wahlamt@dresden.deInternet: www.dresden.de/wahlen.

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