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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/08/c_41.php 29.05.2015 00:47:52 Uhr 17.07.2024 08:59:41 Uhr

Stadt versteigert Kraftfahrzeuge über Internet

Die Fahrzeuge werden in der Regel ohne Fahrzeugpapiere und Schlüssel angeboten. Sie sind nicht zugelassen und die Stadt garantiert nicht, dass sie erneut zugelassen werden. Besitzansprüche können beim Ordnungsamt, 01001 Dresden, Postfach 120020 schriftlich geltend gemacht werden.

Seit April 2005 versteigert auch die Stadt Dresden nach § 383 BGB Kraftfahrzeuge, die nach den Bestimmungen des Sächsischen Straßengesetzes und des Sächsischen Polizeigesetzes von öffentlichen Straßen entfernt wurden, über die Auktionsplattform der Bundeszollverwaltung im Internet: www.zoll-auktion.de. Ihre Eigentümer bzw. Halter sind entweder unbekannt oder den Aufforderungen des Ordnungsamtes nicht fristgemäß nachgekommen.
Die Angebote mit „LH-DD lfd. Nummer/Jahr“ enthalten Daten und Fotos zum Fahrzeug sowie Informationen zum Erwerb.

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