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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/08/c_34.php 29.05.2015 00:47:47 Uhr 17.07.2024 08:58:58 Uhr

Liegen gebliebener Müll – wer trägt die Kosten? - Verursacher können zur Kasse gebeten werden

Die Stadt weist darauf hin, dass die Kosten für diese Sonderentsorgungen denjenigen Bürgern und Unternehmen in Rechnung gestellt werden, die die nicht abgeholten Gegenstände auf der Straße abgestellt haben oder als Anlieger zu deren Entfernung verpflichtet sind. Bis zu 500 Euro Bußgeld können fällig werden.
Weitere Hinweise:
www.dresden.de/abfall,
Telefon (03 51) 4 88 96 44.

Wer Abfall erzeugt, muss ihn auch umweltgerecht entsorgen. Daran erinnert das Abfallamt.
Bei privat organisierten Sammlungen von Schrott, Haushaltgeräten, Elektronikschrott, Kleidung und anderen Gebrauchtwaren fehlen oft in der Ankündigung genaue Angaben zur Firma. Nicht selten bleiben bereitgestellte Gegenstände auf Gehwegen zurück und verschandeln das Wohnumfeld. Die Stadt muss sie entsorgen, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

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