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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/08/c_27.php 29.05.2015 00:47:42 Uhr 17.07.2024 09:08:09 Uhr

Wahlkampf ja – aber fair! - Kreiswahlleiter erinnert an Abkommen

Ab 13. August 2005, 0.00 Uhr, dem Beginn der Vorwahlzeit, entfällt die Beschränkung für Wahlveranstaltungswerbung mit Plakaten. Alle Wahlbewerber können ab dann ihre Wahlplakate in Dresden ohne Erlaubnis anbringen. Allerdings ist die Wahlwerbung auch in der Vorwahlzeit an bestimmten Stellen der Stadt nicht erlaubt. Wo genau steht in einem Merkblatt unter www.dresden.de/wahlen.

Der Kreiswahlleiter ruft alle Wahlbewerber auf, sich danach zu richten und auch das kürzlich unterzeichnete Fairnessabkommen einzuhalten. Die Wahlkampfbeauftragten der Wahlkreise 160 und 161 der im Bundestag vertretenen Parteien (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke) verpflichteten sich am 4. August 2005, den Wahlkampf für die Bundestagswahl sachlich und fair zu führen. Auch das Abkommen steht im Internet.

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