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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/07/c_075.php 29.05.2015 00:47:14 Uhr 19.10.2024 05:06:43 Uhr

Stadt erhält Haushaltsgenehmigung

Positive Bewertung der Haushaltssicherung durch das Regierungspräsidium

Stadt Dresden hat die Genehmigung ihres Haushaltes und ihres Haushaltskon-solidierungskonzeptes erhalten und kann damit den Ausbau der städtischen Infrastruktur weiter vorantreiben.

Nach den Beschlüssen des Stadtrates zum Verkauf der WOBA DRESDEN GMBH ist der Haushalt der Landeshauptstadt Dresden einschließlich der 3. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit Bescheid vom 27.07.2005 genehmigt worden. Damit können der Investitionshaushalt der Stadt endgültig freigegeben und geplante Investitionen von ca. 300 Mio. EUR in die städtische Infrastruktur auf den Weg gebracht werden. Der Landeshauptstadt Dresden ist es damit erneut gelungen, in Zeiten einer stagnierenden Wirtschaft, mit stagnierenden Steuereinnahmen und bei gleichzeitig steigenden Ausgaben für soziale Leistungen bei den Kommunen, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Unter diesen schwierigen Bedingungen kann Dresden die Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur durch Sanierung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen und Stadtteilen wieder einen deutlichen Schritt voranbringen.

Die Genehmigung des Haushaltes erfolgte auf Grundlage der positiven Bewertung der Konsolidierungsbemühungen der Stadt durch das Regierungspräsidium Dresden.

Im Genehmigungsbescheid äußerte sich das Regierungspräsidium Dresden positiv über die Konsolidierungsbemühungen der Stadt. Die Maßnahmen enthalten nach Einschätzung der Rechtsaufsicht genügend Substanz, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Haushaltsausgleich wieder herzustellen und wurden durch das Regierungspräsidium Dresden überwiegend als in sich schlüssig bewertet. Die Rechtsaufsicht hält den von der Stadt eingeschlagenen Weg der Entschuldung durch Verkauf der WOBA DRESDEN GMBH für ein tragfähiges Konzept zur Haushaltskonsolidierung und erwartet davon die „... nachhaltige Stabilisierung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ...“.

Besonders positiv wird der Stadt auch angerechnet, dass die für die Jahre 2003 und 2004 vom Stadtrat beschlossenen Konsolidierungsprogramme fast vollständig umgesetzt wurden. Hier griff insbesondere die Reduzierung der Personalkosten durch die mit der Gewerkschaft vereinbarte Absenkung von Arbeitszeiten und Löhnen von bis zu 10 % für die städtischen Beschäftigten. Nur auf Grundlage dieser Einschätzung sah das Regierungspräsidium Dresden die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes und damit die Möglichkeit der Stadt gegeben, die geplanten Investitionen umzusetzen und Verpflichtungen für die nächsten Jahre einzugehen. Risiken für die Haushaltsführung der Stadt sieht die Rechtsaufsicht in der Umsetzung der sog. Hartz IV – Gesetze. Bereits beim Einbringen des Haushaltes hatte die Stadtverwaltung erklärt, dass sie die Erwartung von finanziellen Entlastungen für die Kommunen skeptisch bewertet. Die vom Freistaat Sachsen zu verantwortende Umsetzung von Hartz IV in Landesrecht droht derzeit sogar zu einer Belastung der Landeshauptstadt Dresden in zweistelliger Millionenhöhe zu werden.

Regierungspräsidium Dresden fordert fortlaufende Überwachung und Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes

Gleichzeitig wird die Stadt aufgefordert, insbesondere vor dem Hintergrund der mittel– und langfristig zu erwartenden Veränderungen im Länderfinanzausgleich, weitere Anstrengungen im Konsolidierungsprozess zu entwickeln. Auf Grund der degressiv verlaufenden Zuweisungen aus dem Solidarpakt II werde sich die Finanzausgleichsmasse des Freistaates Sachsen nach Auffassung des Regierungspräsidiums Dresden in den nächsten Jahren um 20 % verringern. Eine auf den frühestmöglichen Haushaltsausgleich abstellende Anpassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sei angesichts dieser absehbaren Entwicklung unumgänglich. Die Stadt ist daher nach Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet, ihren Konsolidierungsprozess mit Nachhaltigkeit und den hierfür erforderlichen Anpassungen in einem angemessenen Zeitraum zu betreiben. Aus diesem Grund wurde die Stadt aufgefordert, spätestens mit Vorlage der Haushaltssatzung 2006 das fortgeschriebene Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen.

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