Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/07/c_069.php 29.05.2015 00:47:09 Uhr 04.01.2025 19:17:48 Uhr |
Datenübermittlung: Widerspruch für Bundestagswahl 2005 bis 5. August möglich
Nach dem Sächsischen Meldegesetz dürfen die Meldebehörden im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften folgende Daten der Wahlberechtigten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen mitteilen:
Familienname, Vorname, Rufname, Doktorgrad und Anschrift.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können dieser Datenübermittlung widersprechen und im Melderegister eine unbefristete Übermittlungssperre eintragen lassen.
Für die Bundestagswahl am 18. September 2005 ist dieser Widerspruch bis 5. August 2005 möglich. Die Sperre gilt auch für spätere Wahlen.
Die Übermittlungssperre kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Meldestelle, einem Bürgerbüro und der Zentralen Pass-/Meldestelle, Theaterstraße 11 des Einwohner- und Standesamtes beantragt werden:
Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden.
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