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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/07/c_056.php 29.05.2015 00:47:00 Uhr 16.08.2024 05:51:17 Uhr

Entgelt bei Sperrmüll-Anlieferung fällig

Mit der am 14. Juli vom Stadtrat beschlossenen Änderung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung gilt eine neue Entgeltregelung für die Entsorgung von mehr als zwei Kubikmetern Sperrmüll. Die bisher mit § 6 Abs. 4 der Satzung festgelegte Gebührenregelung tritt außer Kraft. Bei Anlieferung des Sperrmülls an die Wertstoffaufbereitung Dresden (WAD), Pirnaer Landstraße 274 ist ein Entgelt zu entrichten.
Die Regelungen für die Entsorgung von Sperrmüll bis zwei Kubikmeter (gebührenfreie Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen, gebührenpflichtige Hausabholung) sind weiter gültig. Die Änderung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung veröffentlicht das Dresdner Amtsblatt in seiner Ausgabe 30/05 am 28. Juli.

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