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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/07/c_052.php 29.05.2015 00:46:57 Uhr 16.08.2024 05:48:22 Uhr

Bodenrichtwerte für Sanierungsgebiet Langebrück fortgeschrieben

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Baugesetzbuch). Grundlage dafür sind spezielle Bodenwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.

Die Karte kann auch in der Hamburger Straße 19, 1. Etage, Zimmer 1074/1078 für 10 Euro erworben oder
beim Städtischen Vermessungsamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden, Fax: 0351/4 88 39 64,
E-Mail: vermessungsamt-pv@dresden.de, bestellt werden.
Ebenfalls hier erhältlich sind die Dresdner Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht (Stand: jeweils 1. Januar 2005) sowie die Anfangswertkarten von neun weiteren, förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat die Anfangswerte für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Dresden-Langebrück, Ortsmitte, zum 1. Januar 2005 fortgeschrieben. Interessierte können im Technischen Rathaus, Hamburger Straße 19 in die neue Karte einsehen und Auskunft erhalten:
- Zimmer 0038, Telefon 0351/4 88 36 67 (Stadtplanungsamt) und
- Zimmer 1100, Telefon 0351/4 88 40 38 (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses).

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