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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/07/c_012.php 29.05.2015 00:46:25 Uhr 16.08.2024 05:34:54 Uhr

Neue Beträge für Kindesunterhalt festgesetzt

Seit 1. Juli gelten im Unterhaltsrecht neue Beträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder. Die Regelbeträge für Elternteile, die nicht im Haushalt der Kinder leben, wurden erhöht:

- in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) um 5 Euro auf 188 Euro monatlich

- in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) um 6 Euro auf 228 Euro monatlich

- in der dritten Altersstufe (12 bis 18 Jahre) um 7 Euro auf 269 Euro monatlich.

Hat das Kind einen Unterhaltstitel über 100 Prozent des jeweiligen Regelbetrages, so steht ihm seit 1. Juli 2005 unter Berücksichtigung des Kindergeldes folgender Zahlbetrag zu:

- erste Altersstufe 177 Euro

- zweite Altersstufe 228 Euro

- dritte Altersstufe 269 Euro.

Mit der Veränderung der Regelbeträge erhöhen sich auch die Zahlbeträge im Unterhaltsvorschuss für Kinder unter sechs Jahre auf 111 Euro und für Kinder bis unter zwölf Jahre auf 151 Euro.

Bei Fragen zu den neuen Regelbeträgen und zum Unterhalt minderjähriger Kinder beraten die Mitarbeiter des Jugendamtes.

Sprechzeiten:

Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Sozialrathaus, Riesaer Straße 7

Rufnummer 4 88 47 61

Nach der Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurden auch die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden angepasst. Die neue Fassung ist im Internet unter www.justiz.sachsen.de/gerichte/homepages/olg/ veröffentlicht.

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