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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/07/c_007.php 29.05.2015 00:46:21 Uhr 18.09.2024 10:30:52 Uhr

2 600 Helfer für die Bundestagswahl 2005 gesucht

Nach der Entscheidung des Bundestages am 1. Juli wählen die Bundesbürger wahrscheinlich am 18. September 2005 einen neuen Bundestag.
Für die Organisation dieser Wahl steht nur wenig Zeit zur Verfügung. Auch die vielen freiwilligen Helfer müssen sich schneller als sonst entscheiden.

Die Stadt Dresden benötigt 2 600 ehrenamtliche Wahlhelfer. In 365 Wahlvorständen und 78 Briefwahlvorständen sorgen sie für den reibungslosen Ablauf der Wahl und die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.
Als Wahlhelfer können nur wahlberechtigte Bürger Deutschlands eingesetzt werden: sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit drei Monaten ihre Hauptwohnung in Deutschland haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

In den Wahlbezirken leiten die Wahlvorstände die Wahl und stellen das Ergebnis fest. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und bis zu vier Beisitzer. Sie erhalten ein Erfrischungsgeld von 20 bis 50 Euro. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter werden geschult.

Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nicht alle Mitglieder des Vorstandes müssen die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren.
Ab 18 Uhr beginnt die etwa zweistündige Auszählung der Stimmen. Dabei sollte der Vorstand vollzählig anwesend sein.
Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit 16 Uhr im Rathaus.

Interessierte melden sich
bitte bis 22. Juli 2005
bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer:
01001 Dresden, Postfach 120020 Theaterstraße 11—15, Zimmer 347,
Telefon 4 88 11 18, Fax: 4 88 58 83,
wahlhelfer@dresden.de.
Dienstzeiten:
montags, mittwochs, freitags 8 bis 16 Uhr,
dienstags, donnerstags 8 bis 18 Uhr.

Unter www.dresden.de/wahlen kann die Bereitschaftserklärung online ausgefüllt oder das Formular ausgedruckt und ausgefüllt im verschlossenen Umschlag an die Stadt gesandt werden.
Auch mit formlos schriftlich mitgeteilten Angaben (Name, Vorname, Anschrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail) ist die Meldung möglich. Spezielle Einsatzwünsche werden berücksichtigt.

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