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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/05/c_162.php 29.05.2015 00:43:56 Uhr 17.07.2024 09:12:53 Uhr

Stadt bittet 13 000 Dresdner um Auskunft - Mietspiegelerhebung und Kommunale Bürgerumfrage 2005 beginnt

Fragen im Zusammenhang mit der Befragung können telefonisch unter (03 51) 4 88 11 20 bzw. während der Sprechzeiten persönlich in der Kommunalen Statistikstelle, Schulgasse 2, 2. Obergeschoss, geklärt werden.

Knapp 13 000 Bürgerinnen und Bürger erhalten von der Landeshauptstadt Dresden ab 31. Mai einen dicken Umschlag. Der Oberbürgermeister bittet sie, sich an der Erhebung zum Mietspiegel und an der Kommunalen Bürgerumfrage zu beteiligen. Um Aufwand und Kosten zu sparen, wurden beide Befragungen erstmals zusammengelegt. Der Fragebogen besteht aus zwei farblich voneinander unterscheidbaren Teilen; auf insgesamt 12 Seiten sind 47 Fragen zu beantworten. Der Aufwand für das Ausfüllen wird mit 30 bis 45 Minuten eingeschätzt.

Die per Zufallsauswahl aus dem Einwohner-Melderegister ausgewählten Dresdner erhalten neben dem Fragebogen auch einen freigemachten Umschlag für die Rücksendung zugeschickt. Die Fragen sind in den meisten Fällen durch Ankreuzen zu beantworten. Manchmal sind Zahlen anzugeben und in wenigen Fällen auch ein kurzer Text einzutragen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und wird anonym ausgewertet. Jeder Angeschriebene entscheidet selbst, welche Fragen er beantwortet und ob er den Fragebogen zurückschickt – und zwar ohne Absenderangabe. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den ausgefüllten Fragebogen im Rathaus abzugeben.

Ein zweiter Teil des Fragebogens betrifft die Kommunale Bürgerumfrage, übrigens die sechste seit 1993. Die Wohnungsbestände, der Zustand und die Ausstattung sowie das Umfeld der Wohnungen, aber auch die finanziellen Ausgaben der Haushalte für die Betriebskosten unterliegen gegenwärtig einer schnellen Entwicklung. Sicher sind in Dresden genügend Wohnungen vorhanden, aber spezielle Wünsche können nicht immer erfüllt werden. Mit den Ergebnissen werden Aussagen zur Wohnsituation, zu den Problemen und Wohnwünschen, zu Um- und Fortzugsabsichten und -Motiven erwartet. So können der Stadtplanung und dem Stadtrat verlässliche Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem können die Tendenzen, die sich aus den Migrationsabsichten ergeben, bei der städtischen Bevölkerungsprognose berücksichtigt werden.

Am Jahresende verliert der Dresdner Mietspiegel seine Gültigkeit. Dieser ist seit 1998 der dritte Mietspiegel, der zum 1. Januar 2004 aktualisiert wurde. Ein qualifizierter Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder und dient bei mietrechtlichen Streitigkeiten als Beweis. Er trägt somit maßgeblich dazu bei, die Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern zu versachlichen. Nach wissenschaftlichen Grundsätzen ist nunmehr ein neuer Mietspiegel zu erstellen. Der Lehrstuhl für Allgemeine Wirtschafts- und Sozialgeografie an der TU Dresden begleitet das Projekt. Im Gegensatz zu früheren Mietspiegel-Befragungen kommen keine Interviewer mehr ins Haus; die Probanden werden gebeten, den Fragebogen selbst auszufüllen. Diese Methode ist nicht nur kostengünstiger, sondern für die zu Befragenden wohl auch angenehmer. Sie kann aber nur zum Erfolg führen, wenn möglichst viele Dresdnerinnen und Dresdner den Fragebogen exakt ausfüllen und zurücksenden.

Hinweis: Im aktuellen Dresdner Amtsblatt 21/2005 vom 26. Mai ist die aktuelle Mietspiegel-Satzung veröffentlicht. In seiner Sitzung am 20. Mai 2005 hat der Stadtrat die Satzung zur Änderung der Mietspiegelsatzung beschlossen.

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