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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/05/c_141.php 29.05.2015 00:43:36 Uhr 17.07.2024 09:10:33 Uhr

Nicht länger aufschieben: Klärung des Rentenkontos

Haben Sie Ihr Rentenkonto schon geklärt? Nein? Dann wird es Zeit –, ganz gleich, wie viele Arbeitsjahre noch vor Ihnen liegen. Die Lohnauskunftsstellen sind nur noch bis Ende 2006 verpflichtet, frühere Lohnnachweise aufzubewahren.

Für eine Kontenklärung sind Lohnnachweise erforderlich. Für die Zeit nach 1991 übermitteln die Arbeitgeber unaufgefordert die Daten an den Rentenversicherungsträger. Für die Arbeitsjahre bis 1991 aber muss der Versicherte die Bescheinigungen selbst beibringen. Wer einem Sonder- oder Zusatzversorgungssystem der DDR angehört hat, benötigt die Nachweise über den Bruttoverdienst für die Berechnung der Rente.

Besonders wichtig sind die Einträge in den grünen SV-Ausweisen. Sie geben Aufschluss über die Höhe der sozialversicherungspflichtigen Verdienste und die Beiträge zur Freiwilligen Zusatz-Rentenversicherung (FZR). Leider sind diese Einträge seinerzeit nicht immer lückenlos erfolgt. Um Renteneinbußen zu verhindern, muss der Arbeitnehmer Nachweise nachträglich beschaffen.

Entsprechende Bescheinigungen stellt der frühere Arbeitgeber – oder bei einem DDR-Betrieb sein Rechtsnachfolger – aus. Allerdings sind die Lohnauskunftsstellen nur bis Ende 2006 verpflichtet, die früheren Lohnnachweise aufzubewahren.

Darum ist Eile geboten, wenn die Rentennachweise noch nicht auf Vollständigkeit geprüft sind und das Rentenkonto noch nicht geklärt ist. Unterstützung bietet die Stadt an: Landeshauptstadt Dresden, Sachgebiet Versicherungsamtsangelegenheiten, Riesaer Straße 7, Zimmer 155, Telefon (03 51) 4 88 48 41.

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