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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/05/c_106.php 29.05.2015 00:43:07 Uhr 17.07.2024 08:58:15 Uhr

Kita-Anmeldung ab sofort auch online möglich

Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vermittelt die Plätze in kommunalen Kitas seit einigen Jahren zentral. Die Eltern füllen dafür einen Anmeldebogen aus.
Ab sofort ist die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindergartenplatz unter www.dresden.de/kitas zudem auch online möglich.

Nachdem eine oder mehrere Kitas mithilfe der Suchfunktion (z.B. nach Ortsamt) ausgewählt wurden, erscheint auf der Ergebnisseite unter allen städtischen Einrichtungen ein Anmeldebutton. Auf Klicken öffnet sich ein Formular (auf Grund des Umfangs dauert die Ladezeit einige Sekunden). Nachdem im Formular die erforderlichen Pflichtinformationen zu Eltern und Kind eingegeben wurden, können bis zu vier Alternativeinrichtungen zusätzlich ausgewählt werden (analog dem jetzigen Anmeldebogen). Dabei ist eine manuelle Eingabe wie auch eine Auswahl mittels Suchfunktion möglich. Die Eltern können sich sowohl die Kitas im Umkreis der ausgewählten Einrichtung oder ihrer Wohnanschrift anzeigen lassen als auch einen ganz anderen Punkt, z. B. in Arbeitsplatznähe, in Dresden wählen.

Voraussetzung für die Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist auch weiterhin, dass das Geburtsdatum des Kindes in der Vergangenheit liegt, d.h. das Kind bereits auf der Welt ist. Andernfalls nimmt das Programm die Anmeldung nicht an.

Die abgeschickte Anmeldung gilt erst dann als verbindlich, wenn der Absender eine unmittelbare Antwort-E-Mail bestätigt hat. Der Nutzer wird Schritt für Schritt durch das Programm geführt.

Der Zeitplan des gesamten Anmeldeverfahrens bleibt unverändert. Ein halbes Jahr vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erhalten die Eltern eine Information der Vermittlungsstelle des Eigenbetriebes, ob und in welcher der angegebenen Einrichtungen dem Kind ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Plätze werden vornehmlich an die Eltern vergeben, die zu Betreuungsbeginn Arbeit bzw. Ausbildung nachweisen können.

Das Online-Anmeldeverfahren gilt vorerst nur für Kindertageseinrichtungen des kommunalen Trägers.

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