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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/03/c_066.php 29.05.2015 00:40:55 Uhr 02.12.2024 02:45:06 Uhr

Gutachterausschuss legt aktuelle Bodenrichtwertkarte für Dresden vor

Der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht die Bodenrichtwertkarte zum 1. Januar 2005. Abhängig von Markt, Grundstückslage und typischer Nutzbarkeit veränderten sich die Bodenrichtwerte im Vergleich zu 2003 in den jeweiligen Lagen unterschiedlich. Rund 10 Prozent der Bodenrichtwerte erhöhten sich um durchschnittlich 14 Prozent. Bei 40 Prozent der Richtwerte verringerten sich die Werte um durchschnittlich 15 Prozent.

Wie in den vergangenen Jahren ist der individuelle Wohnungsbau in Dresden ein starkes Marktsegment. Das durchschnittliche Preisniveau in der Stadt veränderte sich nicht maßgeblich. Geringe Baulandpreise sind vor allem in den alten Dorflagen der Eingemeindungsgebiete wie Leuteritz, Roitzsch, Steinbach und Zöllmen mit 20 EUR/m² zu finden. Einfamilienhausstandorte werden in den neuen Dresdner Gebieten mit Bodenwerten bis 165 EUR/m² (Pappritz) gehandelt. Das durchschnittliche Preisniveau verringerte sich hier im Vergleich zur Karte vor zwei Jahren um 4 Prozent, partiell um bis zu 37 Prozent (Rennerdorf).

Im Geschosswohnungsbau ist weiterhin eine Kaufzurückhaltung festzustellen. Die Preise entwickelten sich je nach Lage differenziert. In sehr guten und guten Wohnlagen haben sie um durchschnittlich 5 Prozent nachgelassen, in mittleren und einfachen Lagen im Mittel zwischen 10 und 15 Prozent.

Verkauf/E-Mail-Versand:
- Technisches Rathaus, Hamburger Straße 19, Abteilung Planverkauf, 1. Etage Zimmer 1078,
Telefon (03 51) 4 88 41 30.
- Landeshauptstadt Dresden, Städtisches Vermessungsamt, PF 12 00 20 in 01001 Dres-den, E-Mail: vermessungsamt-pv@dresden.de, www.dresden.de/online-shop
Auskünfte:
- zu Bodenrichtwerten:
Städtisches Vermessungsamt, Abteilung Grundstückswertermittlung, Hamburger Straße 19, Zimmer 1106, Telefon (03 51) 4 88 40 62/68, Fax (03 51) 4 88 39 61, E-Mail: vermessungsamt-gwe@dresden.de.
Neben der aktuellen Bodenrichtwertkarte sind auch Richtwertkarten aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Äußere Neustadt, Pieschen, Hechtviertel, Loschwitz, Löbtau-Süd, Plauen, Cossebaude-Altstadt sowie Langebrück-Ortsmitte erhältlich.
- zum Dresdner Grundstücksmarkt:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses,
Telefon (03 51) 4 88 40 71.

Die mehrfarbige Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:25.000 enthält rund 540 Richtwerte. Sie kann im Technischen Rathaus eingesehen und für 80 Euro erworben werden, auch in digitaler Form auf CD und als pdf-Datei. Die digitalisierte Karte, auch als E-Mail erhältlich, ermöglicht zum Beispiel die Suche nach Straßennamen und das Vergrößern von Kartenausschnitten. Über www.dresden.de ist mit einem Kennwort der kostenpflichtige Zugriff auf die Bodenrichtwertkarte möglich. Weitere Informationen und Anmeldung: Andreas Schmidt, Telefon (03 51) 4 88 41 20.

Die in der Karte dargestellten Bodenrichtwerte für baureife Grundstücke wurden auf der Grundlage der gezahlten Kaufpreise ermittelt. Der Gutachterausschuss erhält per Gesetz Abschriften von allen Immobilienkaufverträgen in Dresden. Diese Verträge werden unter Beachtung der grundstücksbezogenen Eigenschaften, wie Lage, Art und Maß der bauli-chen Nutzung, Zuschnitt und Größe zusammengefasst. Für die neue Bodenrichtwertkarte wurden mehr als 2.000 Grundstückskaufverträge aus den Jahren 2003/2004 ausgewertet. Über diese Kaufpreissammlung verfügt nur der Gutachterausschuss. Die seit 2003 im Zwei-jahres-Rhythmus zu aktualisierende Bodenrichtwertkarte trägt zur Transparenz des Grundstücksmarktes bei. Jeder kann Auskünfte zu den Richtwerten erhalten.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung maßgebender wertbeeinflussender Merkmale, wie Lage des Grundstückes und Art und Größe der Bebauung. Werden die rein mathematischen Mittel der Bo-denrichtwerte betrachtet, ist zu berücksichtigen, dass der Wegfall bzw. das Hinzufügen von Richtwerten die Mittelwerte verändern können, ohne dass die allgemeine Bodenwertentwicklung ausgedrückt wird. Die Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Gesamtheit der wertbeeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden.

Für produzierendes und tertiäres Gewerbe (Handel, Dienstleistungen) ist ein Bodenricht-wertmittel von 74 EUR/m² abzuleiten - zwischen 25 EUR/m² (z. B. Lausa) und 150 EUR/m² (Nickern). Der verhaltene Markt bewirkt ein Nachlassen der Preise im Mittel von 9 Prozent. Meist verhalten zeigt sich auch das Marktgeschehen im Segment der Mischnutzung (Büro- und Geschäftshäuser). Dabei verliefen die Preisentwicklungen differenziert. Im Bereich des 26-er Rings, d. h. der Inneren Neustadt und Altstadt I, ist ein Preisrückgang um rund 10 Prozent zu verzeichnen. Das Bodenrichtwertniveau für landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke hat sich zum 1. Januar 2005 im Allgemeinen bestätigt.

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