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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/03/c_056.php 29.05.2015 00:40:46 Uhr 17.07.2024 09:06:51 Uhr

Karfreitag ist Tag der Ruhe

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Osterfest möchte das Ordnungsamt die Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass für den 25. März (Karfreitag) besondere Schutzvorschriften gelten:

Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz nicht erlaubt. Auch für öffentliche Sportveranstaltungen trifft das zu.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen.
Die Stadt wird sich auf entsprechende Kontrollen vorbereiten.

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