Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/02/c_174.php 29.05.2015 00:39:46 Uhr 30.11.2024 01:44:28 Uhr |
Weitere Hochwasserschadensbeseitigung auf der Pillnitzer Landstraße
Der 3. Bauabschnitt läuft vom 1. März bis vorraussichtlich Ende Juli 2005
Die Sanierung der Pillnitzer Landstraße im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung wird zwischen “Josef-Hegenbarth-Weg” und “Josef-Herrmann-Straße”, im Zeitraum ab 01.03.2005 bis voraussichtlich Ende Juli 2005 fortgesetzt.
Mangels geeigneter Umleitungsmöglichkeiten wird dieser Straßenabschnitt in mehreren Teilabschnitten und jeweils halbseitig realisiert. Für diesen Bauabschnitt sind dazu sieben Bauphasen vorgesehen. Der Verkehr wird durch eine Baustellenampel geregelt.
Bis Jahresende besteht weiterhin zusätzlich die Baustelle des 5. Bauabschnittes, so dass bis dahin auch dort mit Baustellenampel der Verkehr geregelt wird. Der Abstand der beiden Baustellen ist jedoch ausreichend groß, so dass eine gegenseitige Beeinflussung durch Rückstau nicht eintreten wird. Die Anwohner und Nutzer der Pillnitzer Landstraße müssen sich trotzdem auf längere Fahrzeiten einstellen.
Die Länge des 3. Bauabschnitts beträgt insgesamt ca. 420 Meter. Der Ausbau der Straße erfolgt durchgängig auf einer Breite von 6,50 Meter. Elbseitig wird ein duchgängiger Geh-weg angelegt, wo der Platz vorhanden ist, werden Parkstellflächen hergestellt.
Die Baumaßnahmen beginnen mit der provisorischen Verbreiterung der Fahrbahn, um das halbseitige Bauen der Straße zu ermöglichen. Danach können die Sicherung vorhandener Stützmauern und Maßnahmen der unterirdischen Baufreimachung erfolgen. Erst dann er-folgt der eigentliche Straßenausbau.
Trinkwasser-, Gasleitungen, Energiekabel, Beleuchtungskabel und Koordinierungskabel für Lichtsignalanlagen werden in beiden Abschnitten neu verlegt. Zusätzlich wird an der Josef-Herrmann-Straße der Grabendurchlass erneuert.
Die veranschlagten Kosten für die Bauleistungen des Straßen-und Tiefbauamtes betragen rund 480.000 Euro.
Die Zugängigkeit zu den Grundstücken der Pillnitzer Landstraße wird jederzeit, aber zum Teil nur unter Baustellenbedingungen möglich sein. Zufahrten sind in Abstimmung mit dem Baubetrieb möglich.
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