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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/02/c_122.php 29.05.2015 00:39:07 Uhr 18.09.2024 10:39:23 Uhr

Unternehmensinsolvenzen in Dresden rückläufig

Die Zahl der Insolvenzen Dresdner Unternehmen ist rückläufig. Per 30. September 2004 waren 216 Insolvenzen angemeldet, im Vergleichszeitraum des Jahres 2003 waren es 230. Diese Zahlen veröffentlicht das Kommunalforum für Wirtschaft und Arbeit Dresden, ein Netzwerk regionaler Akteure.

Ein Instrument der Insolvenzgestaltung ist das so genannte Insolvenzplanverfahren. Unternehmen, die verschuldet sind, können damit saniert bzw. reorganisiert werden. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätze zu erhalten.
In der Landeshauptstadt Dresden wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 zwölf Insolvenzplanverfahren eingeleitet. Davon sind elf abgeschlossen. Im Jahr 2003 waren es 10 und 2002 nur 5. Das zeigt, dass dieses Instrument der Insolvenzgestaltung bei den Unternehmern zunehmend an Akzeptanz gewinnt.
Mit der Zahl der Insolvenzplanverfahren liegt Dresden bundesweit im Spitzenfeld. Diese Zahlen sind auch auf das Engagement des Kommunalforums für Wirtschaft und Arbeit Dresden zurückzuführen. Es setzt sich dafür ein, die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten der Insolvenzgestaltung auszuschöpfen. Das Team Bestandssicherung informiert frühzeitig darüber und unterstützt gefährdete Unternehmen.

Das Insolvenzverfahren hat das Ziel, das Schuldner-Unternehmen zu liquidieren und die Gläubiger bestmöglich und gerecht zu befriedigen. Tragfähige Unternehmensteile können veräußert werden. Oder das Schuldner-Unternehmen wird zerschlagen und die Insolvenzmasse veräußert.
Darüber hinaus ist es möglich, das Schuldner-Unternehmen zu sanieren bzw. zu reorganisieren mit einem so genannten Insolvenzplanverfahren. Das ist in der Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft trat, festgelegt. Ziel des Insolvenzplanverfahrens ist es, das Unternehmen planmäßig zu entschulden. Das wird erreicht, indem einerseits Gläubiger auf einen Teil der Forderungen verzichten und andererseits das Unternehmen, das weitergeführt wird, einen Gewinn erwirtschaftet. Dieser Verfahrensweg wird detailliert im Insolvenzplan aufgeführt und tritt nur nach Zustimmung der Gläubiger in Kraft.

Anfragen zu diesem Thema können gerichtet werden an: kommunalforum@dresden.de

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