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Bürger entscheiden am 27. Februar über Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden

Am 27. Februar 2005 findet in Dresden der Bürgerentscheid zum Bau der Waldschlösschenbrücke statt. Dann können alle Abstimmungsberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner über folgende Frage abstimmen:
Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke? — einschließlich des Verkehrszuges der abgebildeten Darstellung —

Dem Bürgerentscheid vorausgegangen ist ein Bürgerbegehren, das von 69.487 abstimmungsberechtigten Dresdnern unterschrieben wurde. Dies sind 17,6 Prozent aller Abstimmungsberechtigten der Landeshauptstadt Dresden. Vom Verein Bürgerbegehren Waldschlösschenbrücke e. V. wurde das Bürgerbegehren initiiert. Der Dresdner Stadtrat stellte am 7. Dezember 2004 die Zulässigkeit fest und bestimmte den Termin für die Durchführung.

Die Frage des Bürgerentscheides wird so entschieden, wie sie die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner beantwortet. Allerdings gilt für den wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides gemäß § 24 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung ein Ergebnisquorum von 25 Prozent. Das bedeutet, das Ergebnis ist nur wirksam, wenn die Entscheidung von mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten getragen wird. Bei ca. 397.000 Abstimmungsberechtigten müssen daher mindestens ca. 99.250 Abstimmungsberechtigte für "Ja" bzw. für "Nein" stimmen. Nur eine hohe Wahlbeteiligung führt zu einer Entscheidung. Sollten die nötigen 25 Prozent nicht erreicht werden, entscheidet der Stadtrat über den Bau der Waldschlösschenbrücke.

Abstimmungsberechtigt und Benachrichtigung
Am 23. Januar 2005 wurde das Wählerverzeichnis für den Bürgerentscheid „Waldschlößchenbrücke“ erstellt. Dabei wurden von Amts wegen 399.563 Abstimmungsberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen. Diese Zahl wird sich z. B. durch Wegzüge noch um einige Hundert reduzieren und steht erst am Abstimmungstag endgültig fest.

Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen und ausländischen EU-Bürger, die am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten (26. November 2004) ihren einzigen bzw. Hauptwohnsitz in Dresden haben, mindestens 18 Jahre sind (geboren am 27. Februar 1987 oder früher) und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.

Alle Abstimmungsberechtigten, die von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung im gewohnten Kartenformat. Alle Abstimmungsbenachrichtigungen wurden am vergangenen Freitag, 28. Januar 2005, der Post übergeben und sind bereits zugestellt worden bzw. werden in den nächsten Tagen zugestellt. Wer bis zum kommenden Samstag, 5. Februar 2005, keine Abstimmungsbenachrichtigung erhält, sollte sich beim Wahlamt (siehe unten) informieren, ob er im Wählerverzeichnis steht. Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Abstimmungsrecht ausüben.

Abstimmungsbüchlein
Informationen über den Inhalt des Bürgerentscheides erhalten die Dresdnerinnen und Dresdner auf Beschluss des Stadtrates in Form eines Abstimmungsbüchleins. Das Abstimmungsbüchlein enthält auf zwei Seiten allgemeine Informationen des Abstimmungsleiters, Bürgermeister Detlef Sittel, zur Durchführung des Bürgerentscheides. Darüber hinaus haben die Befürworter und die Gegner der Waldschlößchenbrücke auf jeweils neun Seiten die Möglichkeit Ihre Argumente für bzw. gegen die Brücke darzulegen, so dass eine ausgewogenen Darstellung aller Standpunkte erfolgt.

Das Abstimmungsbüchlein wird voraussichtlich in der Zeit vom 7. bis zum 12. Februar 2005 verteilt. Sämtliche Dresdner Haushalte ( ca. 280.000) erhalten es als Postwurfsendung. Da es sich um eine offizielle Informationsbroschüre und nicht um Werbung handelt, erreicht das Abstimmungsbüchlein auch die so genannten „Werbeverweigerer“. Das Abstimmungsbüchlein wird auch in den Bürgerbüros, den Ortsämtern und den Infostellen der Rathäuser ausliegen. Ab sofort kann es auch im Internet als PDF unter www.dresden.de/wahlen abgerufen werden.

Stimmabgabe
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist für den Bürgerentscheid in 241 Abstimmungsbezirke eingeteilt. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger am 27. Februar 2005 in 241 Abstimmungslokalen ihre Stimmen abgeben. Das zuständige Abstimmungslokal findet jeder Dresdner auf seiner Abstimmungsbenachrichtigung.
Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme, die er für „Ja“ bzw. für „Nein“ abgeben kann.
Jeder kann sein Abstimmungsrecht nur ein Mal und nur persönlich ausüben.

Briefabstimmung
Wer am Abstimmungstag verhindert ist, sein Abstimmungslokal aufzusuchen, kann per Briefabstimmung abstimmen. Der Wahlschein und die Briefabstimmungsunterlagen können ab 3. Februar 2005 persönlich im Zentralen Wahlbüro oder bereits jetzt schriftlich bzw. im Internet unter www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Im Zentralen Wahlbüro ist ab 3. Februar 2005 wieder die Sofort-Briefabstimmung möglich.

Persönliche Antragstellung und Sofort-Briefabstimmung im Zentralen Wahlbüro
Wer die Briefabstimmungsunterlagen im Zentralen Wahlbüro persönlich beantragen und gleich seine Stimme abgeben möchte, benötigt seinen Personalausweis oder Reisepass.
Hilfreich wäre es auch, den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung bereits vorher zu Hause auszufüllen, damit die Antragstellung dann schneller geht.

Für einen anderen Abstimmungsberechtigten dürfen die Unterlagen zwar beantragt, aber im Regelfall nicht mitgenommen werden. Die Mitnahme ist nur gegen Vollmacht und nur dann möglich, wenn die Briefabstimmungsunterlagen nicht mehr rechtzeitig mit der Post zugesandt oder amtlich überbracht werden können.

Anschrift und Öffnungszeiten des Zentralen Wahlbüros:
Das Zentrale Wahlbüro befindet sich im Bürgersaal des Stadthauses: Theaterstr. 11, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100.
Barrierefrei ist das Zentrale Wahlbüro über den Eingang Theaterstr. 13 zugänglich.
Vom 3. bis zum 24. Februar 2005 ist das Zentrale Wahlbüro Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, am Freitag, 25. Februar 2005, nur von 8 Uhr bis 16 Uhr.
Im Falle einer nachgewiesen plötzlichen Erkrankung können die Briefabstimmungsunterlagen auch noch am Abstimmungstag bis 15:00 Uhr im Zentralen Wahlbüro beantragt werden.

Schriftliche Antragstellung
Der Wahlschein und die Briefabstimmungsunterlagen können auch schriftlich mit der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung beantragt werden.
Postanschrift des Wahlamtes: Landeshauptstadt Dresden, Wahlamt, Postfach, 01052 Dresden

Schriftliche Anträge sollten schnellstmöglich, spätestens bis 17. Februar 2005, abgesandt werden, damit die Briefabstimmungsunterlagen noch rechtzeitig vor der Abstimmung bei den Abstimmungsberechtigten eingehen und an das Wahlamt zurückgesandt werden können. Der Abstimmungsbrief muss spätestens 27. Februar 2005, 18:00 Uhr, im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, eingehen.
Wer diesen Termin postalisch nicht einhalten kann, sollte den Abstimmungsbrief rechtzeitig persönlich in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen, wenn er sicher sein will, dass seine Stimme berücksichtigt wird.

Abstimmungswerbung
Bereits jetzt darf in weiten Teilen des Stadtgebietes plakatiert werden. Die derzeitige Plakatierung unterliegt aber noch einigen Beschränkungen. Es ist nur Werbung für Veranstaltungen zum Bürgerentscheid erlaubt. Diese muss im Vorfeld beim zuständigen Ortsamt, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantragt werde

Ab Samstag, 5. Februar 2005, null Uhr, darf in weiten Teilen des Stadtgebietes frei plakatiert werden. Werbung für den Bürgerentscheid ist dann ohne vorherige Erlaubnis möglich.

Ausnahmen
Zum Gedenken an den 60. Jahrestag der Zerstörung Dresdens finden am 13. Februar 2005 mehrere Veranstaltungen statt. Um diese Gedenkveranstaltungen von unangemessener Abstimmungswerbung freizuhalten, hat der Oberbürgermeister verfügt, dass Werbung für den Bürgerentscheid (betrifft auch Veranstaltungswerbung) an den betreffenden Orten erst ab Montag, 14. Februar 2005, 12 Uhr, erlaubt wird.
Dies betrifft das Stadtzentrum, den Heidefriedhof sowie Schloss Albrechtsberg.

Alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen wurden entsprechend informiert. Wer dennoch plakatiert, muss damit rechnen, dass die Plakate auf Kosten des Verursachers durch die Stadtverwaltung geräumt werden.

Bürgertelefon
Für alle organisatorischen Fragen rund um den Bürgerentscheid wird ab 1. Februar ein Bürgertelefon eingerichtet, zu erreichen unter der Telefonnummer: 03 51/ 4 88 11 20 zu folgenden Zeiten: Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr.
In der letzten Woche vor dem Bürgerentscheid ist das Bürgertelefon ab 21. Februar, von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr zu erreichen.
Weitere Informationen zum Bürgerentscheid stehen im Internet: www.dresden.de/wahlen.

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