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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/01/c_052.php 29.05.2015 00:38:12 Uhr 17.07.2024 08:50:45 Uhr

27. Januar 2005 - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Gedenkveranstaltung
An der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden auf der George-Bähr-Straße 7 findet am 27. Januar 2005, 18:00 Uhr eine Gedenkveranstaltung statt. Blumen und Gebinde werden niedergelegt. Der Stadtrat unterbricht seine Stadtratssitzung von 17:45 bis 19:00 Uhr. Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, die Bürgermeister und Stadträte werden an der Gedenkveranstaltung teilnehmen.

Ausstellung: Warschauer Ghetto
Die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden eröffnet anlässlich des Gedenktages die Ausstellung „Das Warschauer Ghetto. 15. November 1940 bis 16. Mai 1943“, die vom Jüdischen Historischen Institut Warschau erarbeitet wurde. Sie steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Sächsischen Landtages, Erich Illtgen. Die Ausstellung wird vom 27. Januar bis zum 22. April 2005 in Kooperation mit dem Polnischen Institut Leipzig in der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden, George-Bähr-Str. 7 (Schumann-Bau der TU Dresden) gezeigt (Montag bis Freitag, 10-16 Uhr, sowie am Sonntag, 11-17 Uhr).
Unter dem Dach der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, zusammen mit dem Verein Hatikva und der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Dresden bietet die Gedenkstätte Münchner Platz ein Begleitprogramm zur Ausstellung an.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
In der südpolnischen Stadt Oswiecim bei Krakau hatte die SS von April 1940 an das größte ihrer Arbeits- und Vernichtungslager bauen lassen. Es bestand aus dem Stammlager, dem drei Kilometer entfernten Lager Birkenau, in dem sich die Gaskammern und Verbrennungsöfen befanden, und 45 Zwangsarbeitslagern bei Fabriken in der Umgebung. In dem Gebiet waren bis zu 155.000 Menschen zusammengepfercht. Insgesamt wurden in Auschwitz von Anfang 1942 bis Ende 1944 schätzungsweise rund 1,5 Millionen Juden sowie viele tausend Sinti, Roma und Polen umgebracht.
Der Deutsche Bundestag begeht den Gedenktag jährlich im Rahmen einer Feierstunde. Am 27. Januar werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, halbmast beflaggt (Beflaggungserlass der Bundesregierung). (Quelle: www.bund.de )

Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Auschwitz steht symbolhaft für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

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