Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/01/c_005.php 29.05.2015 00:37:37 Uhr 16.08.2024 05:38:27 Uhr

Bescheide für Arbeitslosengeld II

Rückfragen können vertrauensvoll an die Mitarbeiter in den Sachgebieten Sozialleistungen des Sozialamtes telefonisch oder persönlich zu den Sprechzeiten gestellt werden. Jeder Bürger erhält unter Umständen zwei Bescheide; einen über die Einstellung der Leistungen nach BSHG/SGB XII sowie einen zweiten über die Leistungsgewährung nach SGB II ab 1. Januar 2005.

Wegen technischer Schwierigkeiten kommt es in vereinzelten Fällen zu Verzögerungen bei dem Versand der Bescheide für die neuen Leistungen ALG II (für bisherige arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger mit ergänzender Sozialhilfe) und Sozialhilfe nach SGB XII ab 1. Januar 2005. Die noch nicht versandten Bescheide gehen den Bürgern in den nächsten Tagen, spätestens bis Anfang Januar 2005 per Post zu. Unberührt davon sind die pünktlichen Zahlungen der Leistungen zum 1. Januar 2005, entweder auf das Konto des Antragstellers oder persönlich im zuständigen Ortsamt der Landeshauptstadt Dresden. Damit ist gewährleistet, dass jeder pünktlich über seine Leistungen verfügen kann.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden