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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/12/c_146.php 29.05.2015 00:37:07 Uhr 17.07.2024 08:50:55 Uhr

Neues Zuwanderungsgesetz gilt ab Januar

Zum 1. Januar 2005 tritt das Zuwanderungsgesetz einschließlich der dazu gehörigen Verordnungen in Kraft. Wegen des zu erwartenden Besucherandrangs und um längere Wartezeiten sowie unnötige Vorsprachen zu vermeiden bittet die Ausländerbehörde Folgendes zu beachten:


- Vor dem 1. Januar 2005 erteilte und noch gültige Aufenthaltsgenehmigungen nach altem Recht gelten fort als Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis) nach dem Aufenthaltsgesetz entsprechend dem ursprünglichen Aufenthaltszweck.
Eine Umschreibung von Aufenthaltsgenehmigungen erfolgt nicht. Nebenbestimmungen und Auflagen sowie sonstige ausländerrechtliche Maßnahmen bleiben wirksam.

- Ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz muss jedoch beantragt werden, sofern die Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltsgenehmigung ausläuft oder ein Wechsel des bisherigen Aufenthaltszwecks eintritt.
Das Gleiche gilt bei Ablauf einer vor dem 1. Januar 2005 erteilten Arbeitserlaubnis.

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